(1) Die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis sind Folgende:
(2) Zur Eintragung in das Verzeichnis geht die antragstellende Person die Verpflichtung ein, mindestens alle fünf Jahre an Weiterbildungsveranstaltungen von mindestens sechs Stunden zum Thema Sachwalterschaft teilzunehmen, die von einer öffentlichen Einrichtung oder einer privaten Organisation, die aufgrund ihres Gründungsakts oder ihrer Satzung diesen Zweck ausübt, organisiert werden.