1. Das Ausmaß der Beihilfe wird nach Förderungspriorität entsprechend der folgenden Tabelle bestimmt:
Förderungspriorität(Art. 33)
Regelfördersatz
Buchstabe a)
40 Prozent der zugelassenen Ausgaben
Buchstabe b)
35 Prozent der zugelassenen Ausgaben
Buchstaben c), d) und e)
5 Prozent der zugelassenen Ausgaben