9.1 Die gewährte Beihilfe wird nach Vorlage des entsprechenden Antrages ausgezahlt. Diesem sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Eigenerklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin der jeweiligen Organisation, dass die Tätigkeiten gemäß Beihilfeantrag vollständig oder teilweise durchgeführt wurden,
- Aufstellung der ordnungsgemäß quittierten Ausgabenbelege.
9.2. Die Ausgabenbelege
a) müssen den geltenden Gesetzesbestimmungen entsprechen;
b) dürfen sich nur auf die Ausgaben beziehen, die für die Gewährung der Beihilfe zugelassen sind;
c) müssen auf den Namen der Gesuchstellenden lauten;
d) müssen quittiert sein, mit Angabe des Datums der geleisteten Zahlung.
9.3 Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter den anerkannten Ausgaben, wird die Höhe der Beihilfe auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben erneut berechnet, wobei der genehmigte Prozentsatz angewandt wird.