1. Neben der Beachtung sämtlicher für das Personal vorgesehenen Vorschriften und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus halten sich die Einrichtungen an folgende Empfehlungen und organisatorischen Vorschriften:
a) Es wird empfohlen, die Dienstpläne der Mitarbeitenden so zu gestalten, dass in den einzelnen Abteilungen und Bereichen immer dieselben Personen im Einsatz sind; sie sollten nach Möglichkeit weder zwischen verschiedenen Wohngruppen noch Stockwerken wechseln.
b) Bei steigenden Infektionszahlen wird dringend empfohlen, in Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin für Arbeitssicherheit in jedem Stockwerk getrennte Umkleideräume (Personalzimmer) einzurichten.
c) Neu eingestelltes Personal muss ausführlich über die Richtlinien des Landes und jene der Task Force informiert werden; insbesondere muss es über die geltenden Sicherheits- und Vorbeugungsmaßnahmen aufgeklärt werden, vor allem, was den korrekten Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung betrifft.
d) Bei der Weitergabe wichtiger Informationen wie beispielsweise in Zusammenhang mit den Rückreisebestimmungen nach Italien samt entsprechenden Verhaltensregeln ist, wird empfohlen, sicherzustellen, dass diese hinreichend von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstanden wurden, insbesondere von jenen, deren Muttersprache eine Fremdsprache ist.
e) Das Personal muss weitergebildet werden – falls möglich auch im Rahmen von Fortbildungen, für die CME-Punkte vergeben werden –, damit gewährleistet ist, dass es insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen laut Artikel 3 Absatz 6 und deren Umsetzung hinreichend informiert ist. Die Fortbildungen werden in Zusammenarbeit mit dem Arzt/der Ärztin für Arbeitsmedizin oder mit dem Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebs oder auch mit beiden abgehalten.
2. Im Hinblick auf die Sicherheits- und Vorbeugungsmaßnahmen in Zusammenhang mit COVID-19 und auf Fortbildungen gilt für Praktikantinnen und Praktikanten, freiwillig Zivildienst Leistende und freiwillig Sozialdienst Leistende dasselbe wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.