1. Der Ausbildungslehrgang erstreckt sich über zwei Schuljahre und gliedert sich in:
a) Ausbildungslehrgang - 24 Kreditpunkte auf der Grundlage des Ministerialdekretes vom 10. August 2017, Nr. 616, in den Bereichen Pädagogik/Didaktik, Psychologie und Methodik (für die Lehrpersonen für Italienisch als Zweitsprache und Lehrpersonen für den Instrumentalunterricht stellt der Besitz der genannten 24 ECTS eine Zulassungsvoraussetzung dar),
b) teilweise verschränkte didaktisierende und reflektierende Einheiten durch Expertinnen und Experten,
c) Praxismodule zu Besonderheiten der Südtiroler Schule und definierten Schwerpunkten,
d) Anwendungsaufträge für den eigenen Unterricht,
e) Hospitationen bzw. Job- Shadowings,
f) Dokumentation der persönlichen Kompetenzentwicklung,
g) Tätigkeiten rund um die Begleitung durch die Mentorinnen und Mentoren,
h) Planung, Durchführung und Diskussion einer Projektarbeit und/oder eines Dossiers.
2. Die zuständige Landesschuldirektorin oder der zuständige Landesschuldirektor legt das Ausmaß der einzelnen Elemente des Ausbildungslehrgangs fest.
3. Die zuständige Landesschuldirektorin oder der zuständige Landesschuldirektor gewährt jenen Lehrpersonen ein Bildungsguthaben, die
a) zu Beginn der Ausbildung die ganze Berufseingangsphase oder das erste Jahr davon oder die grundsätzliche Eignung erfolgreich abgeschlossen haben, oder
b) bei der Anmeldung zum Ausbildungslehrgang eine mindestens dreijährige Unterrichtserfahrung mit gültigem Studientitel und den vorgesehenen Ergänzungsprüfungen aufweisen können (1 Jahr davon mindestens in der Wettbewerbsklasse, für welche die Ausbildung vorgesehen ist) oder
c) zu Beginn der Ausbildung die Eignung erfolgreich abgeschlossen haben.
4. Weitere Bildungsguthaben definiert und gewährt der Lehrgangsrat gemäß Art. 12.
5. Die zuständige Landesschuldirektorin oder der zuständige Landesschuldirektor legt Elemente und Ausmaß des Ausbildungslehrgangs für Lehrpersonen für Italienisch als Zweitsprache (Wettbewerbsklassen A078 und A079) fest, welcher darauf ausgerichtet ist, die Lehrpersonen mit ganz unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen auf die spezifischen Herausforderungen des Zweitsprachunterrichts in Südtirol vorzubereiten, sowie Elemente und Aus-maß des Ausbildungslehrgangs für Lehrpersonen des Fachbereichs FB4 an ladinischen Mittel- und Oberschulen (Wettbewerbsklassen A012 - Literarische Fächer und A022 - Italienisch, Geschichte und Bürgerkunde, Geografie – Mittelschule. In jedem Fall ist die Erlangung der 24 ECTS in den Bereichen Anthropologie, Psychologie, Pädagogik und Methodik-Didaktik Zugangsvoraussetzung für den Ausbildungslehrgang in diesen Wettbewerbsklassen; dabei muss der Kandidat / die Kandidatin wenigstens sechs ECTS in mindestens drei der vier oben angeführten Bereiche erwerben.
6. Die Landesschuldirektorin oder der Landesschuldirektor legt nach Anhörung der Landesmusikschuldirektorin oder des Landesmusikschuldirektors die Elemente und das Ausmaß
a) des Ausbildungslehrgangs für Lehrpersonen für den Instrumentalunterricht (Wettbewerbsklassen A055 und A056) fest, die den spezifischen Herausforderungen des Instrumentalunterrichts Rechnung tragen. In jedem Falle ist die Erlangung der 24 ECTS in den Bereichen Anthropologie, Psychologie, Pädagogik und Methodik-Didaktik Zugangsvoraussetzung für diesen Ausbildungslehrgang; dabei muss der Kandidat / die Kandidatin wenigstens sechs ECTS in mindestens drei der vier oben angeführten Bereiche erwerben,
b) des integrierten Modells des Ausbildungslehrgangs fest, das die Erlangung der Lehrbefähigung für den Musikunterricht (A029, A030) und für den Instrumentalunterricht (A055 bzw. A056) im selben Zeitraum von 2 Jahren vorsieht. Zum integrierten Modell sind jene Bewerber/innen zugelassen, welche die Voraussetzungen gemäß Art. 3 Absatz 2 sowohl für den Musikunterricht als auch für den Instrumentalunterricht besitzen. Für die Bewerber/innen des integrierten Modells stellt die Erlangung der 24 ECTS in den Bereichen Anthropologie, Psychologie, Pädagogik und Methodik-Didaktik keine Zugangsvoraussetzung dar.