(1) Für den Abschluss der Landeszusatzabkommen zur Regelung der Beziehungen mit dem ärztlichen vertragsgebundenen Personal und mit den öffentlichen und privaten Apotheken in Südtirol wird zu Lasten des Landeshaushaltes 2022-2024 die Höchstausgabe von 4.634.000,00 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023, und von 5.000.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt.