(1) Die im vorliegenden Vertrag enthaltene Regelung betrifft den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021. Der Vertrag bleibt auf jeden Fall in Kraft bis er nicht durch den nächsten Bereichsvertrag ersetzt wird.
(2) Die Auswirkungen der einzelnen Vertragsbestimmungen gelten ab den in den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen vorgesehenen Fristen und, falls nicht festgelegt, ab dem Tag der Veröffentlichung.