1. Es wird empfohlen, den Dienst in kleinen Gruppen zu organisieren, mit Fachkräften, die ausschließlich den Nutzerinnen und Nutzern des Tagespflegeheimes zugeordnet sind.
2. Der Transport der Nutzerinnen und Nutzer muss unter Einhaltung der auf staatlicher und Landesebene festgelegten Bestimmungen erfolgen.