(1) Die aktiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2020 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die auf den festgestellten Einnahmen für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2020 noch einzuheben sind (Artikel 2)
Euro 423.283.691,38
Beträge, die auf den Rückständen der Haushaltsjahre 2019 und vorhergehende noch einzuheben sind (Artikel 4)
Euro 1.214.033.491,02
aktive Rückstände zum 31. Dezember 2020
Euro 1.637.317.182,40