(1) Am Voranschlag der Einnahmen laut Artikel 1 des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2015, Nr. 20, werden die Änderungen gemäß Anlage A vorgenommen.
(2) Aufgrund der Änderungen erhöht sich der Betrag der Einnahmen des Haushaltes um 17.141.701,54 Euro im Jahr 2016, um 971.600,00 Euro im Jahr 2017 und um 957.600,00 Euro im Jahr 2018.