(1)Für die Kollektivvertragsverhandlungen wird zu Lasten des Landeshaushaltes (Programm 0110 Humane Ressourcen) für das Jahr 2016 die Höchstgrenze von 23,73 Millionen Euro, von 42 Millionen Euro für das Jahr 2017 und von 15 Millionen Euro für das Jahr 2018 genehmigt. Diese Beträge beinhalten anteilmäßig die Zuweisungen an die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime. 2)