12) Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. November 1973, Nr. 6911)
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über örtliche Sitten und Bräuche sowie kulturelle Einrichtungen (Bibliotheken, Akademien, Institute, Museen) provinzialen Charakters; örtliche künstlerische, kulturelle und bildende Veranstaltungen und Tätigkeiten; in der Provinz Bozen auch mittels Hörfunk und Fernsehen unter Ausschluß der Befugnis zur Errichtung von Hörfunk- und Fernsehstationen
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