1. Das Versuchszentrum Laimburg, in der Folge Zentrum genannt, ist eine vom Land abhängige Körperschaft öffentlichen Rechts ohne wirtschaftliche Zielsetzung mit Organisations-, Verwaltungs-, Finanz-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
2. Das Zentrum unterliegt der Aufsicht der Landesregierung.
3. Die Tätigkeit des Zentrums wird durch das Landesgesetz vom 15. Mai 2013, Nr. 6, in geltender Fassung, die Bestimmungen dieses Statuts sowie die Vorgaben und Verordnungen geregelt, die im Rahmen der Ausübung der eigenen Autonomie erlassen werden.
4. Das Zentrum hat seinen Sitz in Pfatten (Bozen).