In vigore al

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In vigore al: 13/12/2017

Beschluss Nr. 4551 vom 06.12.2004
Neue Leitlinien für die Krankenhausdepartements und die Departementes für die Verbindung Krankenhaus - Territorium

Anlage
 
NEUE LEITLINIEN FÜR DIE KRANKENHAUSDEPARTEMENTS UND DIE DEPARTEMENTS FÜR DIE VERNETZUNG KRANKENHAUSTERRITORIUM
 
1. Vorwort
2. Definition
3. Zielsetzungen
4. Organisationsformen
4.1. Auswahlkriterien für das Departement
4.2. Errichtungsverfahren der Departements
5. Aufgaben des Departements
6. Entscheidungsebenen
6.1. Direktor des Departements
6.1.1. Funktionen des Direktors des strukturellen Departements
6.1.2. Funktionen  des Direktors des funktionellen Departements
6.2. Komitee des Departements
6.2.1. Zusammensetzung
6.2.2. Funktionen des Komitees des strukturellen Departements
6.2.3. Funktionen des Komitees des funktionellen Departements
7. Die Ressourcen des strukturellen Departements
8. Direktor der komplexen Struktur des strukturellen Departements
8.1. Funktionen
8.2. Zugewiesene Ressourcen
8.3. Budget
9. Direktor der komplexen Struktur des funktionellen Departements
10. Verantwortlicher einer einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist
10.1.Funktionen
10.2. Zugewiesene Ressourcen
10.3. Budget
11. Verantwortlicher einer einfachen Struktur, die einer komplexen angegliedert ist
12. Verantwortlicher des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements
12.1. Funktionen
13. Verantwortlicher des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der Struktur
13.1. Funktionen
14. Schlußbestimmungen
 
1. VORWORT
Der Art. 14, Absatz 4, des Landesgesetzes vom 5. Marz 2001, Nr. 7, über die „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes  sieht vor, dass die Sanitätsbetriebe zur Steigerung der Qualität und Effizienz der Gesundheitsdienste Departements als grundlegendes Führungsmodell der Sanitätsbetriebe errichten, dessen Aufbaustruktur im Landesgesundheitsplan geregelt ist.
Der Landesgesundheitsplan 2000-2002 übernimmt die Landesbestimmung und legt fest, dass auf Betriebsebene zwecks Verbesserung der produktiven Effizienz der Gesundheitsleistungen stufenweie Departements zu errichten sind.
Mit diesen Leitlinien wird der Zweck verfolgt, die Kriterien und die entsprechenden Grundsätze festzu-legen, auf die sich die Sanitätsbetriebe des Landes bei der Errichtung der Krankenhausdepartements und der Departements für die Verbindung Krankenhaus-Territorium, die in der privatrechtlichen Betriebsordnung geregelt sind, zu stützen haben.
 
2. DEFINITION
Das Departement besteht aus homogenen komplexen und/oder  einfachen Strukturen, die fachlich nahestehend oder komplementär sind, die gemeinsame Ziele verfolgen und daher voneinander abhängig sind, wobei sie innovative und integrierte Organisationsmodelle entwickeln.
Die Strukturen behalten unter der Wahrung der beruflichen Verantwortung ihre klinische und pflegerische Autonomie bei.
 
Die Strukturen, welche das Departement bilden, werden nach Maßgabe organisatorischer und betriebsgerechter Kriterien vernetzt, um die anstehenden Aufgaben ganzheitlich, zeitgerecht, rationell und vollständig auszuführen und die gesteckten Ziele zu erreichen.
Zu diesem Zweck wenden sie im Hinblick auf das klinisch-pflegerische  Verhalten vereinbarte Regeln an, die auf die Angemessenheit der Leistungen beruhen, auf der Grundlage  nachgewiesener klinischer Evidenz, sowie auf Effizienz und Ethik. Außerdem werden gemeinsame Ziele hinsichtlich der Entwicklung von Ausbildung und  Forschung verfolgt.
 
Man unterscheidet zwei Arten von Departements:

1) strukturelle Departements, in denen die komplexen und einfachen  Strukturen funktionell und wo möglich auch räumlich zusammengeschlossen sind, zwecks Förderung  der gemeinsamen Führung der zugewiesenen Mitarbeiter, der Räumlichkeiten, der technisch-instrumentellen und wirtschaftlichen Ressourcen. Demnach sind sie im Hinblick auf die Tätigkeitsbereiche oder auf die eingesetzten humanen und technischen Ressourcen oder auf die angewandten operativen Verfahren homogen;

2) funktionelle Departements, die aus komplexen und einfachen Strukturen zusammengesetzt sind und gemeinsame Ziele anstreben.

Die Departements können auch die Krankenhäuser oder andere Dienste verschiedener Sanitätsbetriebe betreffen.
 
In der Beschlussfassung, mit dem diese Form von Departements errichtet wird, sind die Zielsetzungen festzulegen, die Art der operativen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und die wirtschaftlichen Wechselbeziehungen zu regeln.
Die Departements können auch aus Strukturen des Krankenhauses und des Territoriums bestehen, wobei es das bereichsübergreifende Departement für die Verbindung Krankenhaus-Territorium darstellt.
 
3. Zielsetzungen
Mit dem Departement wird das Ziel verfolgt, das Sanitätspersonal in die Lage zu versetzen, ihre Tätigkeiten auf die Wirksamkeit und Angemessenheit der Leistungen (clinical governance) auszurichten.
Die Neuorganisation muss vor allem darauf ausgerichtet sein, den Patienten/Bürger in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen zu stellen.
Zu diesem Zwecke verfolgt das Departement folgende Ziele:

1) die razionale Verwendung der humanen und technischen Ressourcen, der Betten, der Verbrauchsmaterialien und der unterstützenden Dienstleistungen;

2) die Verbesserung der Führungseffizienz der Abläufe mittels der Koordinierung und Vernetzung der Tätigkeiten der Strukturen des Departements mit dem Ziel, den besten Dienst zu angemessenen Kosten zu erzielen;

3) die bestmögliche Integration im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der strategischen Leitung, der Leitung der Bereiche, der Einrichtung und der Strukturen;

4) die laufende Qualitätsverbesserung  der Dienste und der medizinischen Leistungen mit besonderer Berücksichtigung der Humanisierung der Betreuung, die innerhalb der Strukturen des Departements erbracht wird;

5) die Koordinierung und Entwicklung der Forschungs-, Lehr-, Aus- und Weiterbildungstätigkeiten der Strukturen des Departements;

6) die Rationalisierung und Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Betreuungspfade und anderer Betreuungspfade, welche die Betreuungskontinuität auch außerhalb der Departements sicherstellen;

7) die Entwicklung neuer Organisationsmodelle im Hinblick auf die Mitarbeiterführung, wobei die fachübergreifende und multi-professionelle Teamarbeit gefördert werden muss.

 
4. ORGANISATION
4.1. Kriterien für die Festlegung der Departements
Jeder Betrieb legt die Anzahl und die Art der Departements fest, wobei Einrichtungen aufgrund der folgenden Eigenschaften zusammengeschlossen werden:

a) Komplexität des Betriebes, gebietsmäßige Ausdehnung, geomorphologische Eigenschaften und Anzahl der vorhandenen Strukturen;

b) im Rahmen der betrieblichen Planung gemeinsam zu verfolgende Ziele;

c) homogene Bereiche, Art der Leistungen, Intensität und Abstufung der Betreuung;

d) Krankheitsbild und/oder Fachbereich, Organsystem;

e) Altersstufen;

f) Funktionalität und Vorteilhaftigkeit im Kosten/Nutzenverhältnis, mit dem vorrangigen Ziel der qualitätsorientierten Leistung.

 
Nach Begutachtung durch das Assessorat für das Gesundheitswesen sorgt der Betrieb für die stufenweise Inbetriebnahme der Departements.
 
4.2. Errichtungsverfahren der Departements
Das Departement wird nach Anhören des Sanitätsdirektors, des Verwaltungsdirektors und des Sanitätsrates mit Beschluss des Generaldirektors errichtet.
 
5. AUFGABEN DES DEPARTEMENTS
Die Aufgaben des Departements können wie folgt zusammengefasst werden:

a) optimale Ausnützung der Betreuungsflächen (Betten, Operationssäle, Diagnostiken, Ambulatorien usw.), des Personals, der Gerätschaften und des Verbrauchsmaterials;

b) Koordinierung der Krankenhaustätigkeiten mit jenen des Territoriums um die Integration des Krankenhausdienste mit den Territorialen Diensten zu gewährleisten  den Sprengeln, den Ärzten für Allgemeinmedizin und den frei wählbaren Kinderärzten. Diese Verbindung muß die Betreuungskontinuität mittels der Festlegung der Entlassungsmodalitäten des Patienten, die Hausbetreuung samt nachfolgenden Kontrolluntersuchungen sowie die ärztliche Betreuung in den territorialen Einrichtungen  gewährleisten;

c) Förderung von Initiativen, die auf die Humanisierung der Betreuung abzielen;

d) dauernde Verbesserung der erbrachten Betreuungsqualität  mittels Anwendung angemessener Verfahren, wie z.B. das „medical audit“;

e) Studium und Anwendung von integrierten Führungssystemen, auch mittels der informatischen Verbindung innerhalb der Departements und zwischen diesen, zum Zwecke des Austausches von Informationen und Bildern, sowie der vereinheitlichten und zentralisierten Archivierung der Daten und schließlich des telematischen Einsatzes;

f) Studium, Anwendung und Überprüfung der Abläufe und Protokolle, zwecks größtmöglicher Vereinheitlichung von Abläufen im Hinblick auf Organisation, Betreuung und Verwendung der Gerätschaften;

g) Organisation der Lehre;

h) Festlegung und Förderung von neuen Tätigkeiten oder von neuen operativen Modellen im spezifischen Zuständigkeitsbereich;

i) Festlegung des Aus- und Fortbildungsbedarfes für das in den verschiedenen Strukturen tätige Personal, im Einklang mit den Ausbildungsprogrammen, wobei die Initiativen zum Zwecke der Verfolgung spezifischer Zielsetzungen ausgehandelt werden. Die Aus- und Fortbildung muss in die Betriebsprogramme aufgenommen bzw. im Hinblick auf spezifische Kriterien (Anzahl, Bedarf an Vereinheitlichung) laufend angeboten und einer periodischen Überprüfung unterzogen werden;

j) Formulierung von Vorschlägen im Bezug auf die Investitionspläne für Gerätschaften, für die Informatisierung und für die  Verbrauchsgüter;

k) Verwaltung des Budgets, das dem Departement zugewiesen ist.

Außer den oben angeführten, kann der Betrieb dem Departement im Hinblick auf die Typologie und besonderen Zielsetzungen auch andere Aufgaben zuweisen.
Die Tätigkeit des Departements müssen mit den zugewiesenen Ressourcen durchgeführt werden.
 
6. ENTSCHEIDUNGSEBENEN
Im Departement sind der Direktor und das Komitee des Departements vorgesehen.
Bei besonders komplexen Departements können die Betriebe neben dem Departementkomitee auch ein „erweitertes Komitee  vorsehen (z.B. beim Notfalldepartement 2. Ebene, beim Onkologischen Departement).
Die Zusammensetzung und die Aufgaben dieses Gremiums werden in der Beschlussfassung, mit dem das Departement errichtet wird, festgelegt.
 
6.1. Der Direktor des Departements
Der Direktor des Departements wird mit Beschluss des Generaldirektors nach Anhören des Sanitätsdirektors unter den Verantwortlichen einer komplexen Struktur des Departements ernannt, welcher den Auftrag als Direktor hat.
 
Die Dauer des Auftrages beträgt höchstens drei Jahre und kann erneuert werden. Der Direktor des Departements kann durch stichhaltige Begründung und aufgrund der geltenden Bestimmungen vom Generaldirektor vor Ablauf des Dreijahresauftrages von seinem Amte enthoben werden. In besonderen begründeten Fällen kann ein externer, anerkannter Facharzt als Direktor beauftragt werden. Die Ernennung muss vom Landesrat für das Gesundheitswesen ermächtigt werden. Sollten die Verantwortlichen einer komplexen Struktur als Direktor des Departments nicht zur Verfügung stehen, kann ein Verantwortlicher einer einfachen Struktur bzw. ein ärztlicher Leiter zum Direktor ernannt werden.
 
6.1.1. Funktionen des Direktors des strukturellen Departements
Der Direktor des strukturellen Departements nimmt folgende Funktionen wahr:

a)     er garantiert die Verwaltung der gemeinsamen Ressourcen des Departements;

b)     er gewährleistet die Funktionen und die Tätigkeiten der Budget-programmierung, der Koordinierung, der Vernetzung und der klinisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Kontrolle,  einschließlich der Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und des Schutzes der Privacy, in Zusammenarbeit mit dem Komitee des Departements. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten wird er vom Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal des Departements  unterstützt;

c)     er trifft die Maßnahmen zum sachgemäßen Funktionieren des Komitees des Departements;

d)     er beruft die Sitzungen des Komitees ein, führt den Vorsitz und übermittelt die Sitzungsprotokolle an die Sanitätsdirektion des Betriebes;

e)     er vertritt das Departement im Rahmen der Beziehungen mit der strategischen Leitung, im Hinblick auf die Betriebsprogramme, wobei er die Ebenen der intra- und überdepartementalen Vernetzung entwickelt;

f)     er bereitet im Rahmen der betrieblichen Planung und der Vorschläge des Komitees des Departements den Personal-entwicklungsplan vor;

g)     er koordiniert und bereitet im Einklang mit den Richtlinien der Sanitätsdirektion des Betriebes die erforderlichen Organisationsmodelle für die internen Notfälle vor;

h)     er unterstützt die Entwicklung und das gute Funktionieren des Informationssystems des Departements und des Betriebes und koordiniert im besonderen die Aufzeichnung, die Sammlung und die Validierung der Daten und der Informationen.

Neben der Führungsverantwortung, die im ersten Absatz dieses Artikels festgelegt ist, nimmt der Direktor des Departements folgende Funktionen wahr:
 
Strukturelle Ressourcen

a)     Koordinierung, Vernetzung und Kontrolle der Qualität, der Sicherheit und Funktionalität (layout) der Räumlichkeiten, der Einrichtungen und Gerätschaften;

b)     Koordinierung und Kontrolle des Bewertungsverfahrens der medizinischen Technologie;

c)     Meldung und Vorschläge im Bezug auf den Bedarf an außerordentlicher Wartung und/oder Ersatz und/oder technischer Erneuerung;

d)     Planung der Verteilung der zugewiesenen Betten;

e)     Planung der Zugänglichkeit der Ambulatorien;

f)     Planung der Nutzung der zugeteilten Operationssäle;

g)     Koordinierung, Vernetzung,  Supervision und Bewertung der Anschaffung von Gütern und Diensten für das gesamte Departement, des Verbrauches und der Lagerbestände für das gesamte Departement, im Rahmen der Richtlinien der Sanitätsdirektion und der Pflegedienstleitung  des Betriebes.

 
Personal

a)     Koordinierung, Vernetzung und Kontrolle der Abwesenheiten, der Ferien und der Überstunden des gesamten zugeteilten Personals, in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal, im Rahmen seiner Zuständigkeit;

b)     Führung und Bewertung des zugewiesenen Personals, im Rahmen der Richtlinien des Betriebes und in Übereinstimmung mit dem Personalentwicklungsplan des Departements.

Das ärztliche Personal wird gemäß der geltenden Landesgesetzgebung und den Kollektivverträgen vom Direktor der zugehörigen komplexen Struktur bzw. vom Verantwortlichen der einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist, geführt und bewertet.
 
Budget

a)     Erstellung des Departement-Budgets, welches vom Komitee des Departements vorgeschlagen und mit den einzelnen Strukturen verhandelt wurde, mit dem Ziel, das Budget bei der strategischen Direktion für die Verhandlung vorzustellen. An dieser Phase nehmen gemäß den Anweisungen der strategischen Direktion aktiv die Direktoren der komplexen und der einfachen Strukturen, die nicht einer komplexen Struktur angegliedert sind, teil;

b)     Verantwortung über die Gesamtergebnisse, die vom Departement erreicht wurden und direkte Verantwortung über die Verwaltung der gemeinsamen Ressourcen.

 
Bei der Ausführung aller angeführten Funktionen und Aufgaben wird der Direktor des Departements sowohl vom Komitee des Departements, als auch von den Direktoren und Verantwortlichen der Strukturen, vom Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal des Departements sowie von der Sanitätsdirektion, von der Pflegedirektion, von der Verwaltungsdirektion  und je nach Zuständigkeit, von der Ärztlichen Direktion des Krankenhausbereiches, von der Ärztlichen Direktion des territorialen Bereiches und von der Ärztlichen Direktion des Krankenhauses unterstützt.
Der Direktor des Departements kann an die Direktoren und Verantwortlichen der Strukturen im Hinblick auf die Führung gemeinsamer Ressourcen bindende Delegierungen erteilen.
Bis zur Ernennung und Einsetzung des Direktors des Departements werden die entsprechenden Aufgaben vom Sanitätsdirektor oder von einer von ihm delegierten Person wahrgenommen.
Der Stellvertreter des Direktors wird auf Vorschlag des Direktors selbst vom Generaldirektor ernannt und wird unter den Direktoren der komplexen Strukturen ausgewählt. Der Direktor des Departements kann diesem Aufgaben übertragen, die in seine Zuständigkeit fallen.
 
6.1.2. Funktionen des Direktors des funktionellen Departements
An den Direktor werden die Funktionen des Direktors des strukturellen Departements übertragen, mit Ausnahme der Verwaltung des Budgets, des Personals, der medizinisch-technischen Gerätschaften und der Strukturen. Die Aufgaben werden im Errichtungsbeschluß des Departements festgelegt.
 
6.2. Das Komitee des strukturellen und funktionellen Departements
6.2.1. Zusammensetzung
Dem Komitee des strukturellen und funktionellen Departements ist wie folgt zusammengesetzt:

a) die Direktoren aller komplexen Strukturen, die dem Departement angehören;

b) die Verantwortlichen der einfachen Strukturen, die nicht an eine komplexe Struktur angegliedert sind;

c) der Verantwortliche des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements, wo vorgesehen;

d) ein Vertreter der ärztlichen Leiter oder des akademischen leitenden Sanitätspersonals, der vom Sanitätsdirektor vorgeschlagen wird;

e) ein Vertreter des nicht ärztlichen Sanitätspersonals, der von der Pflegedienstleitung vorgeschlagen wird.

 
Die Funktionen des Sekretärs werden von einem Verwaltungsbeamten wahrgenommen. Es ist Aufgabe des Sekretärs, alle Verwaltungsakte, welche die Tätigkeit des Departements betreffen, einschließlich der Fassung der Tagesordnung und der Führung des Protokolls, zu erledigen und vorzubereiten.
Außerdem sind noch folgende Personen berechtigt, ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilzunehmen:
der Sanitätsdirektor des Betriebes, der Verantwortliche der Pflegedienstleitung des Betriebes, die ärztlichen Direktoren der Krankenhäuser sowie, im Falle eines Departements für die Verbindung Krankenhaus-Territorium, der ärztliche Direktor des Bereiches Territorium oder deren Stellvertreter.
Es können außerdem andere Experten, vor allem die Direktoren und Verantwortlichen der Strukturen des Krankenhauses und/oder des Territoriums, die mit dem Departement Beziehungen unterhalten, eingeladen werden, falls die Zweckmäßigkeit vorliegt, ihren Rat anzuhören.
Das Komitee genehmigt die Tagesordnungspunkte durch Handaufheben und mit einfacher Stimmenmehrheit (50%+1) der Anwesenden. Im Protokoll müssen die Namen der dafür und dagegen Stimmenden und auf Anfrage die Begründung der Stimmabgabe angegeben werden.
 
Das Komitee des Departements trifft sich ordnungsgemäß mindestens vier mal jährlich und außerordentlich auf Einladung des Direktors oder wenn die Mehrheit der Mitglieder (50%+1) den Antrag stellt.
 
6.2.2. Funktionen des Komitees des strukturellen Departements
Das Komitee des strukturellen Departements nimmt folgende Funktionen wahr:

a) es legt im Einklang mit der strategischen Planung des Betriebes die im Laufe des Jahres zu erreichenden Ziele fest;

b) es beteiligt sich unter Beachtung der vom Betrieb festgelegten Kriterien an der Festlegung der Organisationsmodelle des Departements;

c) es erarbeit Vorschläge für den zweckmäßigen Personeneinsatz des Departements und schlägt im Hinblick auf die departementale Vernetzung die Personalmobilität vor;

d) es erarbeitet Vorschläge für die  Verwaltung der Geräte, der Gebrauchsmittel und der wirtschaftlichen Ressourcen, die dem  Departement zugeteilt wurden;

e) es liefert Anleitungen für die Führung des Budgets, das dem Departement zugewiesen ist;

f) es legt in Beachtung der vom Betrieb vorgesehenen Kriterien die Modelle für die Überprüfung und Bewertung der Qualität der erbrachten Betreuung fest und koordiniert sie;

g) es schlägt die Fort- und Weiterbildungspläne des Personals des Departements vor;

h) es erarbeitet praktische Vorschläge im Hinblick auf den Bedarf an Personal und an instrumentellen Ressourcen, wobei die Prioritäten bewertet werden;

i) es erarbeitet den Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten und das Programm der Zielsetzungen, die das Departement im darauffolgenden Jahr zu verwirklichen gedenkt und übermittelt diesen an jedem Jahresende durch den Direktor des Departements an die strategsiche Leitung mit Angabe der begründeten Finanzierungsvorschläge und der Prioritäten für die Verwirklichung;

j) mit Bezugnahme auf die besonderen Bedürfnisse des Departements, benützt es Leitlinien für eine korrektere diagnostische und therapeutische Ausrichtung;

k) es erarbeitet Vorschläge, die dem Generaldirektor vom Direktor des Departements übermittelt werden, über die eventuelle Aufnahme anderer Strukturen in das Departement bzw. über die Auflösung oder Umbildung der bestehenden Departements;

l) es fördert und koordiniert die Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Betreuungspfade, und jener, welche die Betreuungskontinuität sicherstellen, und sorgt für die Umsetzung und Bewertung derselben;

m) es beurteilt außerdem jeden anderen Vorschlag oder jede andere Angelegenheit, die von der Betriebsdirektion oder von einzelnen Mitgliedern des Departements dem Direktor des Departements unterbreitet werden, im Hinblick auf besonders wichtige Probleme oder Vorfälle;

n) es setzt die von der strategischen Leitung festgelegten Kriterien zur Personalbewertung praktisch um.

 
6.2.3. Funktionen des Komitees des funktionellen Departements
Das Komitee des funktionellen Departements nimmt folgende Funktionen wahr:

a) es legt im Einklang mit der strategischen Planung des Betriebes die im Laufe des Jahres zu erreichenden Ziele fest;

b) es beteiligt sich unter Beachtung der vom Betrieb festgelegten Kriterien an der Festlegung der Organisationsmodelle des Departements;

c) es erarbeitet Vorschläge für die  Verwaltung der Geräte, der Gebrauchsmittel und der wirtschaftlichen Ressourcen, falls sie  dem Departement zugeteilt wurden;

d) es legt in Beachtung der vom Betrieb vorgesehenen Kriterien die Modelle für die Überprüfung und Bewertung der Qualität der erbrachten Betreuung fest und koordiniert sie;

e) es schlägt die Fort- und Weiterbildungspläne des Personals des Departements vor;

f) es erarbeitet praktische Vorschläge im Hinblick auf den Bedarf an Personal und an instrumentellen Ressourcen der einzelnen Strukturen und, wo vorgesehen, des Departements, wobei die Prioritäten bewertet werden;

g) es erarbeitet den Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten und das Programm der Zielsetzungen, die das Departement im darauffolgenden Jahr zu verwirklichen gedenkt und übermittelt diesen an jedem Jahresende durch den Direktor des Departements an die strategische Leitung mit Angabe der begründeten Finanzierungsvorschläge und der Prioritäten für die Verwirklichung;

h) mit Bezugnahme auf die besonderen Bedürfnisse des Departements, benützt es Leitlinien für eine korrektere diagnostische und therapeutischen Ausrichtung;

i) es erarbeitet Vorschläge, die vom Direktor des Departements dem Generaldirektor übermittelt werden, über die eventuelle Aufnahme anderer Strukturen im Departement bzw. über die Auflösung oder Umbildung der bestehenden Departements;

j) es fördert und koordiniert die Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Betreuungspfade, und jener, welche die Betreuungskontinuität sicherstellen, und sorgt für die Umsetzung und Bewertung derselben;

k) es beurteilt außerdem jeden anderen Vorschlag oder jede andere Angelegenheit, die von der Betriebsdirektion oder von einzelnen Mitgliedern des Departements dem Direktor des Departements unterbreitet werden, im Hinblick auf besonders wichtige Probleme oder Vorfälle.

 
7. RESSOURCEN DES STRUKTURELLEN DEPARTEMENTS
Das strukturelle Departement verfügt über folgende Ressourcen:

a) Personal;

b) bauliche Strukturen;

c) Gerätschaften;

d) finanzielle Ressourcen, wo von der betrieblichen Programmierung vorgesehen.

 
Man unterscheidet folgende Ressourcen:

a) Ressourcen, die dem gesamten Departement angehören und daher gemeinsam benützt werden, sowie diejenigen, die zum Betriebsablauf des Departements erforderlich sind;

b) Ressourcen, die den einzelnen Strukturen des Departements angehören und daher nicht gemeinsam benützt werden;

c) gemeinsam benützte Ressourcen des Departements, die aufgrund von Überlegungen der Sanitätsdirektion und des Komitees des Departements von der strategischen Leitung den Kategorien a) und b) zugeteilt werden können.

 
Für die strukturellen Departements werden die folgenden Kriterien zur Verteilung der Ressourcen festgelegt:
den einzelnen komplexen Strukturen oder den einfachen Strukturen, die nicht an eine komplexe angegliedert sind, werden von der strategischen Leitung zugewiesen:

das ärztliche Personal, für welches zur Anstellung im öffentlichen Dienst eine spezifische Spezialisierung erforderlich ist, oder gleichgestelltes Personal;

die von diesen besetzten Räumlichkeiten, für die ausschließlichen Aufgaben der Struktur;

die Gerätschaften und High-Tech- Apparate, einschließlich der technischen Betten für die hohe Spezialisierung, die ausschließlich von der Struktur benützt werden.

 
A) Dem Departement werden zugeteilt:

das Pflege- und/oder medizintechnische und/oder Rehabilitationspersonal, das Verwaltungspersonal, sowie andere Berufsbilder des Departements;

das nicht ärztliche akademische Personal, für welches zur Anstellung im öffentlichen Dienst keine besondere Spezialisierung erforderlich ist,

die Pflegehelfer und sozio-sanitären Gehilfen und andere Hilfskräfte;

die Arbeitsräume, die stationären Einrichtungen, die Nebenräume und die Gerätschaften, die von mehreren Strukturen benützt werden (Pflegebereich, gegliedert in Pflegestufen –Intensivpflege, Subintensivpflege, Normalpflege-; Strukturen für die Tagesklinik und für Tageschirurgie, ambulante Einrichtungen mit entsprechenden Räumlichkeiten und Gerätschaften, Operationssäle mit den erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften, Büros und Verwaltungsdienste, von mehreren Strukturen gemeinsam benützte Bereiche, diagnostische Einrichtungen mit gemeinsamen Verfahren und den dazugehörenden Flächen und Apparaturen ).

die Programme, die Projekte, die Pläne des Departements;

alle weiteren Ressourcen, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

 
B) Für den Betrieb des Departements werden zugeteilt:

die Räumlichkeiten für die Direktion und die Koordinierung des Departements, einschließlich der Führungsorgane des Departements selbst, wo vorgesehen;

das Informations-, Informatik- und telematische System des Departements;

die Güter und erforderlichen Dienste für den Betrieb des Departements.

Die Ressourcen werden den einzelnen Departements aufgrund der jährlichen Programme, Projekte und Ziele, einschließlich jener, die eine überdepartementale Tragweite aufweisen, und die an jedem Jahresbeginn zwischen strategischer Leitung und den Direktoren der Departements im Einklang mit der betrieblichen Planung vereinbart wurden, zugewiesen.
 
In Beachtung dieser und der vom Komitee des Departements erteilten Anweisungen, vereinbart der Direktor des Departements mit den jeweiligen Direktoren und Verantwortlichen die jährlichen Programme und Tätigkeitspläne, welche von den einzelnen Strukturen im Rahmen der programmierten Zielsetzungen des Departements verwirklicht werden. Er unterteilt innerhalb des Departements den zugewiesenen Haushalt und weist den Strukturen zweckgebundene Ressourcen zu.
 
Die Festlegung der Budgets für das Departement und für die einzelnen Strukturen belässt die Verantwortung bei jedem für seinen eigenen Bereich im Hinblick auf den Einsatz der Ressourcen und die Erreichung der festgelegten Ziele.
 
8. Direktor der komplexen Struktur des strukturellen Departements
8.1. Funktionen
Der Direktor der komplexen Struktur des strukturellen Departements nimmt folgende Funktionen wahr:

a) er garantiert das klinische Management des Patienten;

b) er garantiert die Verwaltung der zugewiesenen Ressourcen und ihre Integrierung mit den gemeinsamen Ressourcen des Departements;

c) er garantiert die Funktionen und Aktivitäten im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Menge, die im Rahmen des Budgets programmiert sind;

d) er garantiert die Koordinierung, die Vernetzung und die Kontrolle, aus klinisch-organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht, für die eigene Struktur;

e) er garantiert die Maßnahmen zur Sicherheit und zur Wahrung der Privacy;

f) er bestimmt in seiner Struktur die Anwendungsverfahren der vom Departement festgelegten Modelle für die Feststellung und Bewertung der erbrachten und empfundenen Betreuungsqualität, wobei besonders berücksichtigt werden muss, dass der Patient im Mittelpunkt steht;

g) er bewertet die Leiter gemäß den Richtlinien der strategischen Leitung, im Einklang mit den geltenden Vertragsbestimmungen;

h) er beteiligt sich aktiv, auch als Mitglied des Komitees des Departements von Rechtswegen, an den Tätigkeiten des Departements;

i) er vertritt die Struktur in den Beziehungen mit der strategischen Leitung;

j) er beteiligt sich mit dem Departement bei der Entwicklung der Vernetzungsebenen mit den anderen Strukturen, im Rahmen der Beziehungen innerhalb und zwischen den Departements;

k) im Einklang mit den Richtlinien des Komitees des Departements und in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal der eigenen Struktur, erstellt er den Plan für die Struktur im Hinblick auf die Personalentwicklung des Departements, die Planung für die Ausbildung, Weiterbildung und Forschung  zwecks Verhandlung mit dem Direktor des Departements im Rahmen des Budgetverfahrens;

l) er beteiligt sich innerhalb des  Komitees des Departements an der Ausarbeitung von Vorschlägen im Hinblick auf die Personalentwicklung im Departement;

m) er garantiert im Rahmen seiner Zuständigkeit die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zur Bewältigung von internen Notsituationen, im Einklang mit den Richtlinien der Sanitätsdirektion;

n) er unterstützt die Entwicklung und das gute Funktionieren des Informationssystems des Departements und des Betriebes und koordiniert im besonderen die Aufzeichnung, die Sammlung und Validierung der Daten;

o) er behält für die unten angeführten Funktionen und Aufgaben die Verantwortung bei.

 
8.2. Zugeteilte Ressourcen

a) Überwachung der ordentlichen Instandhaltung der gemeinsam benützten bzw. delegierten Räumlichkeiten und Gerätschaften/Apparaturen;

b) Management des Bewertungs-verfahrens für die medizintechnischen Geräte (technology medical assessment), der Sicherheit und Sicherstellung der Privacy und der Qualität;

c) Bewertung des Personals der Struktur, im Einklang mit den Richtlinien für die Personalentwicklung, die vom Departement gemäß den Richtlinien der strategischen Leitung erteilten werden.

 
8.3. Budget
Im Zusammenhang mit dem Budget nimmt der Direktor der komplexen Struktur des strukturellen Departements folgende Aufgaben wahr:

a) Erstellung des Budgets für die Struktur und Verhandlung mit dem Direktor des strukturellen Departements;

b) Annahme der Ergebnisse der Verhandlungen des Departements mit der strategischen Leitung, im Hinblick auf die Inhalte, die für die eigene Struktur von Interesse sind;

c) Durchführung der programmierten Tätigkeiten zur Erreichung der im Budget des Departements festgelegten Ziele, für die Inhalte, die in die Zuständigkeit seiner Struktur fallen;

d) Teilnahme an den Verhandlungen des Departement-Budgets mit der strategischen Leitung.

Bei der Ausführung der angeführten Funktionen und Aufgaben, werden die Direktoren der komplexen Strukturen sowohl von den Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal der eigenen Struktur, vom Verwaltungspersonal des Departements, von der Sanitätsdirektion des Betriebes, von der Pflegedienstleitung  des Betriebes und von der Verwaltungsdirektion des Betriebes sowie je nach Zuständigkeit von der Ärztlichen Direktion des Krankenhausbereiches, von der Ärztlichen Direktion des territorialen Bereiches und von der Ärztlichen Direktion der Krankenhauseinrichtung  unterstützt.
 
9. Direktor der komplexen Struktur des funktionellen Departements
Der Direktor der komplexen Struktur des funktionellen Departements nimmt dieselben Funktionen wie der Direktor, der einem strukturellen Departement angehört, wahr, mit Ausnahme jener Funktionen, welche die gemeinsame Führung des Personals, der technischen und strukturellen Ressourcen betreffen, sofern dies nicht ausdrücklich im Errichtungsbeschluss des Departements zur Erreichung der vorgegebenen Ziele festgelegt ist.
 
10. Verantwortlicher einer einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist
10.1. Funktionen
Der Verantwortliche einer einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist, nimmt folgende Funktionen wahr:

a) er garantiert die klinische Führung des Patienten;

b) er garantiert die Verwaltung der zugewiesenen Ressourcen und ihre Integrierung mit den gemeinsamen Ressourcen des Departements;

c) er garantiert die Funktionen und Aktivitäten im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Menge, die im Rahmen des Budgets programmiert sind;

d) er garantiert die Koordinierung, die Vernetzung und die Kontrolle, aus klinisch-organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht, für die eigene Struktur;

e) er garantiert die Maßnahmen zur Sicherheit und zur Wahrung der Privacy;

f) er bestimmt in seiner Struktur die Anwendungsverfahren der vom Departement festgelegten Modelle für die Feststellung und Bewertung der erbrachten und empfundenen Betreuungsqualität, wobei besonders berücksichtigt werden muss, dass der Patient im Mittelpunkt steht;

g) er bewertet die Leiter gemäß den Richtlinien der strategischen Leitung, im Einklang mit den geltenden Vertragsbestimmungen;

h) er beteiligt sich aktiv, auch als Mitglied des Komitees des Departements von Rechtswegen, an den Tätigkeiten des Departements;

i) er vertritt die einfache Struktur in den Beziehungen mit der strategischen Leitung;

j)  er beteiligt sich mit dem Departement bei der Entwicklung der Vernetzungsebenen mit den anderen Strukturen, im Rahmen der Beziehungen innerhalb und zwischen den Departements;

k) im Einklang mit den Richtlinien des Komitees des Departements und in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal der eigenen Struktur, erstellt er den Plan für die Struktur für die Entwicklung und Aufwertung des Personals des Departements, mit besonderem Augenmerk auf die Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, zwecks Verhandlung mit dem Direktor des Departements im Rahmen des Budgetverfahrens;

l) er beteiligt sich innerhalb des  Komitees des Departements an der Ausarbeitung von Vorschlägen im Hinblick auf die Personalentwicklung im Departement;

m) er garantiert, im Rahmen seiner Zuständigkeit, die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen zur Bewältigung von internen Notsituationen, im Einklang mit den Richtlinien der Sanitätsdirektion;

n) er unterstützt die Entwicklung und das gute Funktionieren des Informationssystems des Departements und des Betriebes und koordiniert im besonderen die Aufzeichnung, die Sammlung und Validierung der Daten;

o) er behält für die unten angeführten Funktionen und Aufgaben die Verantwortung bei.

 
10.2. Zugeteilte Ressourcen
Im Hinblick auf die zugeteilten Ressourcen nimmt der Verantwortliche der einfachen Struktur des strukturellen Departements folgende Aufgaben wahr:

a) Überwachung der ordentlichen Instandhaltung der gemeinsam benützten bzw. delegierten Räumlichkeiten und Gerätschaften/ Apparaturen;

b) Management des Bewertungs-verfahrens für die medizintechnischen Geräte (technology medical assessment), der Sicherheit und Sicherstellung der Privacy und der Qualität;

c) Bewertung des Personals der Struktur, im Einklang mit den Richtlinien für die Personalentwicklung, die vom Departement gemäß den Richtlinien der strategischen Leitung festgelegt werden.

 
10.3. Budget
Im Zusammenhang mit dem Budget nimmt der Direktor der einfachen Struktur des strukturellen Departements folgende Aufgaben wahr:

a) Erstellung des Budgets für die Struktur und Verhandlung mit dem Direktor des strukturellen Departements;

b) Annahme der Ergebnisse der Verhandlungen des Departements mit der strategischen Leitung, im Hinblick auf die Inhalte, die für die eigene Struktur von Interesse sind;

c) Durchführung der geplanten Tätigkeiten zur Erreichung der im Budget des Departements festgelegten Ziele, für die Inhalte, die in die Zuständigkeit seiner Struktur fallen;

d) Teilnahme an den Verhandlungen des Departement-Budgets mit der strategischen Leitung.

Bei der Ausführung der angeführten Funktionen und Aufgaben, werden die Verantwortlichen der einfachen Strukturen, die nicht einer komplexen angegliedert sind, sowohl von den Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal der eigenen Struktur, vom Verwaltungspersonal des Departements, von der Sanitätsdirektion des Betriebes, von der Pflegedienstleitung des Betriebes und von der Verwaltungsdirektion des Betriebes, sowie je nach Zuständigkeit von der Ärztlichen Direktion des Krankenhausbereiches, von der Ärztlichen Direktion des territorialen Bereiches und von der Ärztlichen Direktion der Krankenhauseinrichtung  unterstützt.
 
11. VERANTWORTLICHER EINER EINFACHEN STRUKTUR, DIE EINER KOMPLEXEN STRUKTUR ANGEGLIEDERT IST
Der Verantwortliche einer einfachen Struktur, die einer komplexen angegliedert ist, ist hierarchisch dem Direktor der komplexen Struktur untergeordnet und nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

a) er koordiniert die klinischen Tätigkeiten, die ihm vom Direktor der komplexen Struktur anvertraut werden;

b) er führt die Mitarbeiter, sowie die strukturellen und technologischen Ressourcen, die ihm vom Direktor der komplexen Struktur anvertraut werden;

c) er arbeitet bei der Bewertung des zugewiesenen Personals mit dem Direktor der komplexen Struktur zusammen.

Der Verantwortliche der einfachen Struktur, die einer komplexen angegliedert ist, wird auf Vorschlag des Direktors der komplexen Struktur, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen ernannt.
 
12. VERANTWORTLICHER DES NICHT ÄRZTLICHEN SANITÄTSPERSONALS
Für jedes Departement kann der Sanitätsbetrieb einen Verantwortlichen für das nicht ärztliche Sanitätspersonal  ernennen.
 
Dieser wird vom Generaldirektor ernannt und normalerweise unter den Verantwortlichen (Koordinatoren) des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der verschiedenen Strukturen des Departements, auf Vorschlag der Pflegedienstleitung und nach Anhören des Sanitätsdirektors und des Direktors des Departements ausgewählt.
 
Der Verantwortliche für das nicht ärtliche Sanitätspersonal ist hierarchisch der Pflegedirektion und funktionell dem Direktor des Departements unterstellt.
 
Der Auftrag wird höchstens für drei Jahre erteilt und kann erneuert werden. Er kann vom Generaldirektor vor Ablauf des Auftrages durch stichhaltige Begründung und aufgrund der geltenden Bestimmungen von seinem Amte enthoben werden.
 
In Absprache mit der Pflegedienstleitung des Betriebes und dem Direktor des Departements macht er im Falle zeitweiliger Abwesenheit einen Stellvertreter namhaft.
Der Verantwortliche für das nicht  ärztliche Sanitätspersonal des Departements ist verpflichtet, die operative Vernetzung und die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der einzelnen Strukturen des Departements sowie mit den Verwaltungsämtern und den Direktoren der Strukturen und dem Direktor des Departements zu fördern.
 
12.1.  Funktionen
Der Verantwortliche des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements übt folgende Funktionen aus:

a) er nimmt am jährlichen Budgetverfahren teil und trägt, im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches, zur Erstellung und Erreichung der Ziele des Departements bei;

b) in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung des Betriebes und nach Anhörung der Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonal der einzelnen Strukturen des Departements bereitet er den Vorschlag für den Bedarf an Pflege- und/oder medizintschnischem und/oder Rehabilitationspersonal, der ins Budget aufzunehmen ist, vor ;

c) er leitet die pflegerische und medizintechnische Tätigkeit was den gemeinsamen Führungsbereich anbetrifft, wobei er für dessen  Koordinierung und Vernetzung mit den anderen Strukturen sorgt und die entsprechenden Betreuungspläne des Departements erstellt; zusätzlich leitet er die ordentliche Instandhaltung der Gerätschaften des Departements;

d) er verteilt das Personal innerhalb des Departements nach Anhören des Direktors des Departements und der Verantwortlichen der Strukturen, unter Berücksichtigung der durch die Pflegedirektion des Betriebes erfolgten Zuweisungen und aufgrund von Anweisungen der Sanitätsdirektion;

e) er bewertet das Koordinierungspersonal der Strukturen des Departements im Einklang mit den Richtlinien des Betriebes;

f) er arbeitet einen Entwicklungsplan für die menschlichen Ressourcen des Departements aus, der konform mit der Betriebsausrichtung ist;

g) er überprüft in Absprache mit den Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der Strukturen die Verfahren zur Versorgung und Verwaltung des Bestandes an Kanzleimaterial, Medikamenten und Verbrauchsgütern und verwaltet diese, soweit es in die direkte Zuständigkeit des Departements fällt, unter der Koordination des Direktors des Departements;

h) er überprüft die Betreuungs-, Versorgungs- und technische Qualität des Departements, indem er die Tätigkeiten vernetzt und für Koordinierung mit den Direktoren und Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonal der Strukturen sorgt, wobei der Patient im Mittelpunkt stehen muss;

i) er fördert und entwickelt die Vernetzung der Kommunikation zwischen den Mitarbeitern aller Strukturen des Departements und den Bürgern, wobei der Patient im Mittelpunkt stehen muss;

j) er unterstützt die Entwicklung und Funktion des Informationssystems der Departements und des Betriebes;

k) er koordiniert die Aufzeichnung, Sammlung, und Beurteilung der Betreuungsdaten, des Ausbildungsbedarfs des Personals, der Qualitäts- und Forschungsprojekte, der Aneignung und Weitergabe des erforderlichen Wissens („know how“).

 
13. VERANTWORTLICHER FÜR DAS nicht ärztliche Sanitätspersonal (KOORDINATOR)
Der Verantwortliche der Struktur wird von   der Pflegedienstleitung, nach Anhören des Direktors oder des Verantwortlichen der Struktur ernannt.
Er ist dazu verpflichtet, die praktische Vernetzung zu fördern und sich um die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der einzelnen Strukturen des Departements sowie mit den Verwaltungsämtern, den Direktoren der Strukturen und dem Direktor des Departements zu bemühen.
 
13.1. Funktionen
Der Verantwortliche des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der Struktur übt folgende Funktionen aus:

a) er fördert die vom Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements vorgeschlagenen Verfahren zur Vernetzung der Betreuung und der Organisation des Departements;

b) er trägt, soweit zuständig, zur Erstellung und Erreichung der Ziele der Struktur bei;

c) er nimmt, was seine Zuständigkeiten anbetrifft, mit dem Direktor der Struktur an der Festlegung und an der Verhandlung des Budgets der Struktur teil;

d) er organisiert und führt das ihm zugeteilte Personal;

e) er programmiert, führt und bewertet die Betreuungspläne im Hinblick auf die gesetzten Ziele und die zugewiesenen Ressourcen;

f) er bewertet gemäß den Anweisungen des Betriebes das zugeteilte Personal;

g) er trägt mit dem Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements zur Beurteilung der Qualität der erbrachten Pflege und/oder der von der Struktur erbrachten Leistungen und zur Qualitätsentwicklung mit besonderer Berücksichtigung der zentralen Position des Patienten, der Ethik der Organisation und der Aneignung und der Weitergabe des erforderlichen Wissens („know how“) bei;

h) er organisiert, koordiniert und überprüft die Hotelleistungen;

i) er plant und sorgt für die Versorgung und Verwaltung des Bestandes an Medikamenten, Verbrauchsgütern, Behelfen und Verpflegungsmitteln, sowie für die Instandhaltung der Ausstattung und Gerätschaften;

j) er fördert und entwickelt die Vernetzung der Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Bürgern, sowohl innerhalb der eigenen Struktur als auch zwischen den Strukturen des Departements, im Einvernehmen mit den Anweisungen des Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements, wobei zu beachten ist, dass der Patient im Mittelpunkt steht;

k) er trägt dazu bei, dass das Informationssystem der Struktur, des Departements und des Betriebes entwickelt wird und gut funktioniert; überprüft und validiert die Aufzeichnung der Betreuungsdaten, sowie den Ausbildungsbedarf des Personals, die spezifischen Qualitäts- und Forschungsprojekte der Struktur.

 
In den Departements, in denen Strukturen kleineren Ausmaßes zusammenfließen, können die Aufgaben des Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals des Departements dem Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals  der Struktur  übertragen werden.
 
14. Schlussbestimmungen
Die Vorschläge zur Errichtung der strukturellen und funktionellen Departements müssen dem Assessorat für das Gesundheitswesen, Amt für Krankenhäuser, zur Begutachtung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Richtlinien der Landesregierung unterbreitet werden.
Die Vorschläge über die departementale Organisation müssen auf den effizienten und zweckmäßigen Gebrauch der Ressourcen mit besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit der Leistungen ausgerichtet sein, und dürfen keine Erhöhung des Personalbestandes mit sich bringen.
 
Im Errichtungsbeschluss des Betriebes müssen für jedes Departement mindestens die folgenden Inhalte festgelegt werden:

a) Mission,

b) Grundsätze und Art der Führung,

c) allgemeine Ziele des Departements und des Direktors,

d) Zuständigkeitsbereiche,

e) Zusammensetzung,

f) Zuweisung der Ressourcen an das Departement,

g) Zuweisung der Ressourcen an die komplexen und einfachen Strukturen,

h) Organisation der Betreuung,

i) die Verwaltung der Ressourcen,

j) Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

 
Falls besondere und begründete organisatorische Bedürfnisse vorliegen, können die Betriebe dem Assessorat für das Gesundheitswesen zum Teil Ausnahme-Ermächtigungen zu diesen Richtlinien vorschlagen.
ActionActionVerfassungsrechtliche Bestimmungen
ActionAction1) PARISER VERTRAG
ActionAction2) Verfassung der Republik Italien
ActionAction3) Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670
ActionAction3) Gesetz vom 11. März 1972, Nr. 118
ActionAction4) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 20. Jänner 1973, Nr. 48
ActionAction5) Dekret des Präsidenten der Republik vom 20. Jänner 1973, Nr. 115
ActionAction6) Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. Februar 1973, Nr. 49
ActionAction7) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. Februar 1973, Nr. 50
ActionAction8) Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. November 1973, Nr. 686
ActionAction9) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. November 1973, Nr. 687
ActionAction10) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 1. November 1973, Nr. 689
ActionAction11) Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. November 1973, Nr. 690
ActionAction12) Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. November 1973, Nr. 691
ActionAction13) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 22. März 1974, Nr. 278
ActionAction14) Dekret des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 279
ActionAction15) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 22. März 1974, Nr. 280 —
ActionAction16) Dekret des Präsidenten der Republik vom 22. März 1974, Nr. 381
ActionAction17) Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 469
ActionAction18) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 28. März 1975, Nr. 470
ActionAction19) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 28. März 1975, Nr. 471 —
ActionAction20) Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 472
ActionAction21) Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 473
ActionAction22) Dekret des Präsidenten der Republik vom 28. März 1975, Nr. 474
ActionAction23) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 28. März 1975, Nr. 475 —
ActionAction24) Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752
ActionAction25) Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 234
ActionAction26) Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. März 1977, Nr. 235
ActionAction27) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 19. Oktober 1977, Nr. 846
ActionAction28) Dekret des Präsidenten der Republik vom 6. Jänner 1978, Nr. 58
ActionAction Art. 1
ActionAction Art. 1/bis
ActionAction Art. 2
ActionAction Art. 3
ActionAction Art. 4
ActionAction Art. 5
ActionAction Art. 6
ActionAction Art. 7
ActionAction Art. 8
ActionAction Art. 9
ActionAction29) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 31. Juli 1978, Nr. 570
ActionAction30) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 31. Juli 1978, Nr. 571
ActionAction31) Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. Juli 1978, Nr. 1017
ActionAction32) Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Jänner 1980, Nr. 197
ActionAction33) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 24. März 1981, Nr. 215
ActionAction34) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 24. März 1981, Nr. 217
ActionAction35) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 24. März 1981, Nr. 228
ActionAction36) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 29. April 1982, Nr. 327 —
ActionAction37) Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr. 89
ActionAction38) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 21. März 1983
ActionAction39) Dekret des Präsidenten der Republik vom 6. April 1984, Nr. 426
ActionAction40) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 19. November 1987, Nr. 511
ActionAction41) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 19. November 1987, Nr. 521
ActionAction42) Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. November 1987, Nr. 526
ActionAction43) Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. November 1987, Nr. 527
ActionAction44) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 15. Juli 1988, Nr. 301 —
ActionAction45) Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 305
ActionAction46) Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574
ActionAction47) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 15. Juli 1988, Nr. 575
ActionAction48) Gesetz vom 30. November 1989, Nr. 386
ActionAction49) Legislativdekret vom 13. September 1991, Nr. 310
ActionAction50) Legislativdekret vom 16. März 1992, Nr. 265
ActionAction51) Legislativdekret vom 16. März 1992, Nr. 266
ActionAction52) LEGISLATIVDEKRET vom 16. März 1992, Nr. 267 —
ActionAction53) Legislativdekret vom 16. März 1992, Nr. 268
ActionAction54) Legislativdekret vom 21. April 1993, Nr. 133
ActionAction56) LEGISLATIVDEKRET vom 21. September 1995, Nr. 429
ActionAction57) Legislativdekret vom 24. Juli 1996, Nr. 434
ActionAction58) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK vom 22. November 1996
ActionAction59) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 9. September 1997, Nr. 354
ActionAction60) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 21. Dezember 1998, Nr. 495 —
ActionAction61) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 11. November 1999, Nr. 463
ActionAction63) VERFASSUNGSGESETZ vom 31. Jänner 2001, Nr. 2
ActionAction64) Gesetzesvertretendes Dekret vom 1. März 2001, Nr. 113
ActionAction65) Gesetzesvertretendes Dekret vom 16. Mai 2001, Nr. 260
ActionAction66) Gesetzesvertretendes Dekret vom 18. Mai 2001, Nr. 280
ActionAction67) Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3
ActionAction68) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 18. Juni 2002, Nr. 139
ActionAction69) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 15. April 2003, Nr. 118
ActionAction70) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 23. Mai 2005, Nr. 99
ActionAction71) Gesetzesvertretendes Dekret vom 6. Juni 2005, Nr. 120
ActionAction72) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 13. Juni 2005, Nr. 124
ActionAction73) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 12. April 2006, Nr. 168
ActionAction74) Gesetzesvertretendes Dekret vom 25. Juli 2006, Nr. 245
ActionAction75) GESETZESVERTRETENDES DEKRET vom 21. Mai 2007, Nr. 83
ActionAction76) Gesetz vom 23. Dezember 2009 , Nr. 191
ActionAction77) Gesetzesvertretendes Dekret vom 19. November 2010 , Nr. 252
ActionAction78) Gesetzesvertretendes Dekret vom 21. Jänner 2011 , Nr. 11
ActionAction79) Gesetzesvertretendes Dekret vom 19. Mai 2011 , Nr. 92
ActionAction80) Legislativdekret vom 14. September 2011, Nr. 166
ActionAction81) Legislativdekret vom 14. September 2011, Nr. 172
ActionAction82) Legislativdekret vom 13. September 2012, Nr. 170
ActionAction83) Legislativdekret vom 5. März 2013, Nr. 28
ActionAction84) Gesetz vom 23. Dezember 2014, Nr. 190
ActionAction85) Legislativdekret vom 29. April 2015, Nr. 75
ActionAction86) Legislativdekret vom 29. April 2015, Nr. 76
ActionAction87) Legislativdekret vom 13. Januar 2016, Nr. 14
ActionAction88) Legislativdekret vom 4. November 2015, Nr. 186
ActionAction89) Legislativdekret vom 3. März 2016, Nr. 43
ActionAction90) Legislativdekret vom 3. März 2016, Nr. 46
ActionAction91) Legislativdekret vom 6. April 2016, Nr. 51
ActionAction92) Legislativdekret vom 7. Juli 2016, Nr. 146
ActionAction93) Legislativdekret vom 11. Dezember 2016, Nr. 239
ActionAction94) Legislativdekret vom 11. Dezember 2016, Nr. 240
ActionAction95) Legislativdekret vom 7. Februar 2017, Nr. 16
ActionActionArt. 1 (Delegierung von Befugnissen betreffend die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter)
ActionAction96) Legislativdekret vom 4. Mai 2017, Nr. 76
ActionAction97) Legislativdekret vom 19. Mai 2017, Nr. 77
ActionAction98) Legislativdekret vom 7. September 2017, Nr. 162
ActionActionLandesgesetzgebung
ActionActionI Alpinistik
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ActionActionXXXIV Transportwesen
ActionActionXXXV Unterricht
ActionActionXXXVI Vermögen
ActionActionXXXVII Wirtschaft
ActionActionXXXVIII Wohnbauförderung
ActionActionXXXIX Gesetze mit verschiedenen Bestimmungen (Omnibus)
ActionActiona) Landesgesetz vom 10. Juni 2008, Nr. 4
ActionActionb) Landesgesetz vom 22. Januar 2010, Nr. 1
ActionActionc) Landesgesetz vom 22. Januar 2010, Nr. 2
ActionActiond) Landesgesetz vom 17. Januar 2011, Nr. 1
ActionActione) Landesgesetz vom 13. Mai 2011, Nr. 3
ActionActionf) Landesgesetz vom 21. Juni 2011, Nr. 4
ActionActiong) Landesgesetz vom 12. Dezember 2011, Nr. 14
ActionActionh) Landesgesetz vom 8. März 2013, Nr. 3
ActionActioni) Landesgesetz vom 19. Juli 2013, Nr. 9
ActionActionj) Landesgesetz vom 19. Juli 2013, Nr. 10
ActionActionk) Landesgesetz vom 19. Juli 2013, Nr. 11
ActionActionl) Landesgesetz vom 17. September 2013, Nr. 16
ActionActionm) Landesgesetz vom 26. September 2014, Nr. 7
ActionActionn) Landesgesetz vom 26. September 2014, Nr. 8
ActionActiono) Landesgesetz vom 16. Oktober 2014, Nr. 9
ActionActionp) Landesgesetz vom 23. Oktober 2014, Nr. 10
ActionActionq) Landesgesetz vom 26. Januar 2015, Nr. 1
ActionActionr) Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 8
ActionActionArt. 1 (Änderung des , „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“)
ActionActionArt. 2 (Änderung des , „Gastgewerbeordnung“)
ActionActionArt. 3 (Änderung des , „Finanzierung im Tourismus“)
ActionActionArt. 4 (Änderung des , „Berg- und Skiführerordnung“)
ActionActionArt. 5 (Änderung des , „Ordnung der Skischulen und des  Skilehrerberufs“)
ActionActionArt. 6 (Änderung des , „Maßnahmen zugunsten der Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen“)
ActionActionArt. 7 (Änderung des , „Handwerksordnung“)
ActionActionArt. 8 (Änderung des , „Landesraumordnungsgesetz”)
ActionActionArt. 9 (Änderung des , „Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich und Einführung des Qualitätszeichens ‚Qualität mit Herkunftsangabe‘“)
ActionActionArt. 10 (Änderung des , „Verwaltung des Vermögens des  Landes Südtirol”)
ActionActionArt. 11 (Änderung des , „Regelung des öffentlichen  Personennahverkehrs“)
ActionActionArt. 12 (Finanzbestimmung)
ActionActionArt. 13 (Inkrafttreten)
ActionActions) Landesgesetz vom 12. Oktober 2015, Nr. 14
ActionActiont) Landesgesetz vom 24. Mai 2016, Nr. 10
ActionActionu) Landesgesetz vom 12. Juli 2016, Nr. 15
ActionActionv) Landesgesetz vom 18. Oktober 2016, Nr. 21
ActionActionw) Landesgesetz vom 6. Juli 2017, Nr. 8
ActionActionx) Landesgesetz vom 17. November 2017, Nr. 21
ActionActionBeschlüsse der Landesregierung
ActionAction2024
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ActionAction Beschluss Nr. 64 vom 18.01.2010
ActionAction Beschluss Nr. 338 vom 01.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 359 vom 01.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 359 vom 01.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 365 vom 01.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 377 vom 01.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 487 vom 15.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 491 vom 22.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 492 vom 22.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 542 vom 29.03.2010
ActionAction Beschluss Nr. 577 vom 12.04.2010
ActionAction Beschluss vom 19. April 2010, Nr. 671
ActionAction Beschluss Nr. 751 vom 03.05.2010
ActionAction Beschluss Nr. 759 vom 03.05.2010
ActionAction Beschluss vom 3. Mai 2010, Nr. 764
ActionAction Beschluss vom 10. Mai 2010, Nr. 823
ActionAction Beschluss vom 7. Juni 2010, Nr. 982
ActionAction Beschluss Nr. 1032 vom 14.06.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1042 vom 21.06.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1068 vom 21.06.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1186 vom 12.07.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1256 vom 26.07.2010
ActionAction Beschluss Nr. 227 vom 08.02.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1330 vom 17.08.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1370 vom 17.08.2010
ActionAction Beschluss vom 6. September 2010, Nr. 1389
ActionAction Beschluss Nr. 1484 vom 13.09.2010
ActionAction Beschluss vom 20. September 2010, Nr. 1527
ActionAction Beschluss Nr. 1827 vom 08.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1848 vom 22.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1849 vom 22.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1858 vom 22.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1860 vom 22.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1945 vom 29.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 1982 vom 29.11.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2051 vom 13.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2094 vom 20.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2134 vom 20.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2140 vom 20.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 817 vom 10.05.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2141 vom 20.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2163 vom 30.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2164 vom 30.12.2010
ActionAction Beschluss Nr. 2215 vom 30.12.2010
ActionAction Beschluss vom 8. November 2010, Nr. 1804
ActionAction Beschluss Nr. 773 vom 10.05.2010
ActionAction2009
ActionAction2008
ActionAction2007
ActionAction2006
ActionAction2005
ActionAction Beschluss vom 24. Januar 2005, Nr. 102
ActionAction Beschluss Nr. 311 vom 14.02.2005
ActionAction Beschluss Nr. 342 vom 14.02.2005
ActionAction Beschluss Nr. 637 vom 07.03.2005
ActionAction Beschluss Nr. 842 vom 21.03.2005
ActionAction Beschluss Nr. 848 vom 21.03.2005
ActionAction Beschluss Nr. 1270 vom 18.04.2005
ActionAction Beschluss Nr. 1303 vom 26.04.2005
ActionAction Beschluss Nr. 412 vom 14.02.2005
ActionAction Beschluss Nr. 1317 vom 26.04.2005
ActionAction Beschluss Nr. 1533 vom 09.05.2005
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