(1) Für das Lehrpersonal der Grundschulen mit unbefristetem Vertrag, für die Erzieher/innen, für das Lehrpersonal mit Diplom an den Oberschulen sowie für das Lehrpersonal gemäß Artikel 66 Absatz 7 des GSKV vom 4. August 1995 (Religionslehrer/innen), das bei Inkrafttreten des LKV vom 16. April 1998 wenigstens 15 Jahre effektiven Dienst angereift hat, die Zulage gemäß Artikel 17, mit derselben Fälligkeit auf den monatlichen Bruttobetrag von 80,56 Euro erhöht.
(2) Unbeschadet des bereits ausbezahlten Betrages von 80,56 Euro, wird mit 1. September 2000 der Betrag laut Absatz 1 auf 83,67 Euro erhöht und nur mehr an das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grundschulen, inbegriffen die Religionslehrer/innen der Grundschulen, sowie an das Personal mit Diplom der Oberschulen, das am 1. April 1998 wenigstens 15 Jahre effektiven Dienst angereift hat, gewährt. Diese neue Regelung gilt auch für jenes Personal, für das die Bestimmungen des Absatzes 3 zur Anwendung kommen.
(3) Bei Anreifung von 15 effektiven Dienstjahren wird dem Personal laut Absatz 1, die im selben Absatz vorgesehene Erhöhung gewährt, und zwar aufgrund einer positiven Bewertung durch den/die jeweiligen/e vorgesetzten/e Schuldirektor/in zwecks qualitativer Entwicklung des Unterrichts, auch hinsichtlich der Teilnahme an Weiter- und Fortbildungsinitiativen laut Artikel 10 Absatz 3 des vorliegenden Vertrages. Für die Beurteilungsmodalitäten kommen die Bestimmungen zur Anwendung, die bei der Gewährung der Landeszulage aufgrund einer neuen Gehaltsposition zu berücksichtigen sind. Die Bestimmungen dieses Absatzes finden, mit Wirkung ab 1. September 2000 Anwendung.
(4) Für die Berechnung der 15 Jahre effektiven Dienstes werden die für das Lehrpersonal der Grundschulen laut königlichem Dekret vom 27. August 1932, Nr. 1127, und vom Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 1957, Nr. 90, vorgesehenen Begünstigungen nicht berücksichtigt.
(5) Der monatliche Betrag der in diesem Artikel vorgesehenen Erhöhung beläuft sich mit Wirkung ab 1. Juli 2001 auf 87,48 Euro und ab 1. Juli 2002 auf 89,84 Euro.5)