(1) Die Landesregierung ist ermächtigt, Anteile von Beteiligungen am Gesellschaftskapital der “Messe Bozen AG” unentgeltlich zu erwerben, die dem Aktienpaket von 6.005.300 Aktien gleich 24,97 Prozent für einen Nominalwert von 6.005.300,00 Euro, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol gehalten werden, entsprechen und die sie, wie im Artikel 2 Absatz 2-bis des Regionalgesetzes vom 14. Dezember 2010, Nr. 4, in geltender Fassung, vorgesehen ist, der Autonomen Provinz Bozen unentgeltlich abtretet.