1. Der Zusatzbeitrag zum Landesfamiliengeld kann für Elternzeiten, die für Geburten ab dem 1. Jänner 2016 bis zum 31. Dezember 2018 in Anspruch genommen wurden, beantragt werden.
2. Für das Jahr 2016 können die Anträge auf Gewährung des Zusatzbeitrages zum Landesfamiliengeld ab dem 1. September 2016 eingereicht werden.
3. Für Elternzeiten bezüglich Geburten vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. August 2016, die vor dem 1. September 2016 genossen worden sind, können die Anträge für den Zusatzbeitrag, bei sonstigem Verfall, innerhalb von 90 Tagen ab 1. September 2016 eingereicht werden.