1. Das vollständige Menü besteht aus einer Vorspeise, einer Hauptspeise, zwei Beilagen, Brot, sowie Obst oder einer Nachspeise.
2. Alternativ zum vollständigen Menü kann aus folgenden reduzierten Menüs gewählt werden:
a) eine Vorspeise, eine Beilage, Brot, sowie Obst oder eine Nachspeise,
b) eine Hauptspeise, zwei Beilagen, Brot, sowie Obst oder eine Nachspeise.
3. Ist der Mensabetreiber eine Körperschaft oder eine Vereinigung ohne Gewinnabsicht, kann alternativ zum vollständigen Menü ein reduziertes Menü angeboten werden, das aus einem Tagesteller, einer Beilage oder zwei Beilagen, Brot, sowie Obst oder einer Nachspeise besteht.
4. Das Angebot an Getränken sollte mindestens Leitungswasser umfassen.
5. Der Speiseplan sollte nach einem mehrwöchentlichen Rotationssystem regelmäßig wechseln. Alle verwendeten Lebensmittel müssen von bester Qualität sein. In jedem Fall müssen frische Lebensmittel verwendet werden, die den geltenden gesundheitlichen und diätetischen Vorschriften entsprechen. Tiefkühlkost darf nicht verabreicht werden, ausgenommen Fischprodukte und Gemüsesorten anderer Jahreszeiten. Ebenso wenig dürfen Fertigspeisen verabreicht werden.
6. Die Menüs müssen in den Mensen ausgehängt werden. Eine Kopie davon erhält das Land.