5.1. Der Lagerbereich muss mit geeigneten Geräten zur Gewährleistung der Lagerung und Aufbewahrung sowie der Verteilung der Arzneimittel gemäß den Angaben des Zulassungsinhabers ausgestattet sein.
5.2. Die Registrierungsgeräte müssen angemessen geeicht sein.
5.3. Es müssen geeignete Ausrüstungen für die Kontrolle der Umgebung, in der die Arzneimittel gelagert werden, vorhanden sein. Zu beachtende Umgebungsfaktoren sind z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Licht und Sauberkeit der Betriebsräume. Diese dürfen die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigen.
5.4. Ein Wartungsplan der wichtigsten Gerätschaften für die Funktionsfähigkeit des Betriebes (z.B. Kühlräume, personell überwachte Einbruchmeldeanlage, Zugangskontrollsysteme, Kühlschränke, Thermo-Hygrometer und andere Temperatur- und Feuchtigkeitsaufzeichnungssysteme, Klimaanlagen usw.) muss erstellt werden.
5.5. Die Reparatur, Wartung und Kalibrierung der wichtigsten Gerätschaften muss dokumentiert und die Dokumente aufbewahrt werden.