1. Der Direktor/Die Direktorin der Sozialdienste, der Bezirksgemeinschaft oder des Sozialbetriebes Bozen meldet das Ausbildungsprojekt im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme dem Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, und zwar per E-Mail unter Verwendung der vom Amt bereitgestellten Vorlage. Der/Die Auszubildende wird von Amts wegen an der zuständigen Berufsschule angemeldet und besucht diese als regulärer Schüler/reguläre Schülerin.