Kundgemacht im Ord. Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 27. August 1996, Nr. 38.
(1) Um den öffentlichen Nahverkehr durch den Einsatz von Transitzügen der österreichischen Bahnen, in Abstimmung mit den italienischen Staatsbahnen, auf der Linie Innichen-Franzensfeste-Brenner zu verstärken, ist die Landesregierung ermächtigt, der "Ferrovie dello Stato S.p.a.", aufgrund eines eigenen Abkommens, einen jährlichen Beitrag als Beteiligung an den daraus entstehenden Mehrausgaben zu gewähren. Der Beitrag wird nach Einreichung eines Berichtes hinsichtlich der Durchführung des Dienstes ausgezahlt.
(2) 2)
Omissis.