(1)Das Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Jänner 1999, Nr. 1, in geltender Fassung, ist aufgehoben.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Jeder, den es betrifft, muss die darin enthaltenen Bestimmungen beachten und für ihre Beachtung sorgen.