Kundgemacht im A.Bl. vom 5. November 2002, Nr. 46.
(1) Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge läuft am 30. Tag nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt der Region ab. Falls das Fälligkeitsdatum nicht auf einen Werktag fällt, wird der Einreichetermin auf den ersten darauffolgenden Werktag verschoben.
(2) Für die auf dem Postweg eingegangenen Anträge gilt der Absendetag entsprechend dem Datumstempel der Postannahmestelle.