(1) Die Durchlaufkonten, die im Haushalt aufscheinen, umfassen die Einnahmen und Ausgaben, die für Rechnung Dritter getätigt werden und die daher gleichzeitig sowohl eine Verbindlichkeit als auch eine Forderung für die Schulen darstellen. Die Durchlaufkonten enthalten außerdem die Ausstattung des Fonds gemäß Artikel 35.