Die Mitglieder des Beirates sind verpflichtet,
a) die Arbeit des Beirates nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen des Familienbeirates teilzunehmen und gemeinsame Entscheidungen nach außen mit zu tragen;
b) hinsichtlich beiratsinterner Debatten und der im Laufe der Sitzung von den einzelnen Mitgliedern geäußerten Ansichten, die größte Diskretion zu wahren, insbesondere was Personen und Daten anbelangt;
c) Die Mitglieder des Familienbeirates sind direkte Ansprechpersonen für Familien und andere, nicht im Beirat vertretene Organisationen, insbesondere was die Familiengesetzgebung und deren Durchführung betrifft.