Zur Finanzierung zugelassen sind berufliche Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland mit einer Dauer von maximal 500 Unterrichtsstunden, welche in der Regel auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen in folgenden Bereichen abzielen:
a) Industrie und Handwerk
b) Dienstleistung, Handel und Verwaltung
c) Informatik
d) Gastgewerbe
e) Sozialbereich
Im Falle von Umschulungen müssen die Weiterbildungsmaßnahmen eine auf Landesebene anerkannte Berufstätigkeit betreffen.
Zur Finanzierung nicht zugelassen sind:
a) Einzelunterricht
b) Distant Learning und e-Learning Kurse
c) Sprachkurse und Kurse im Bereich des Gesundheitsdienstes
d) Kurse zur Erlangung von Führerscheinen
e) reguläre Schulausbildungen und Laureatsstudiengänge
f) Kurse zum Nachholen einzelner Schuljahre bzw. Studientitel
g) Weiterbildungsmaßnahmen, die bereits durch das Aus- und Weiterbildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt sind
h) gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungswege (z.B. Lehre)
i) Weiterbildungsmaßnahmen, welche bereits direkt durch öffentliche Mittel co/finanziert werden.