(1) Um den Ausbau, die Konsolidierung und Koordinierung der didaktischen Einrichtungen und der Verwaltungsstrukturen der Freien Universität Bozen, des Musikkonservatoriums „Claudio Monteverdi“ und der Philosophisch-Theologischen Hochschule Brixen zu gewährleisten, werden im Bereich der Bereitstellungen des Funktionszieles 04 Bildung die folgenden Beträge für die Finanzierung der Leistungsvereinbarung zwischen der Landesregierung und der Freien Universität Bozen sowie für die Finanzierung des Musikkonservatoriums „Claudio Monteverdi“ und der Philosophisch -Theologischen Hochschule Brixen vorgesehen: 60 Millionen Euro für das Jahr 2014, 70 Millionen Euro für das Jahr 2015 und 80 Millionen Euro für das Jahr 2016. 12)