Die Beiträge werden in einem ausgezahlt, nachdem das Amt für Stromversorgung die ordentliche Ausführung festgestellt hat. Für genehmigte Kostenvoranschläge über 500.000,00 Euro können jedoch Vorauszahlungen bis zu 50% des gewährten Beitrages aufgrund von Teilabrechnungen ausgezahlt werden. Die letzte Rate wird nach Feststellung der ordentlichen Ausführung ausgezahlt.