(1) Die Landesregierung kann spezifische Projekte im Bereich der Gesundheitsversorgung fördern, die von den Südtiroler Apotheken durchgeführt werden.
(2) In den Gemeinden oder den Ortschaften mit bis zu 3.000 Einwohnern können die Gemeinden den Arzneimittelausgabestellen kostenlos geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. 12)