(1) Um die Entwicklung der Viehwirtschaft des Landes und die Verbesserung der Zucht und Tiergesundheit sowie die Transparenz in der Produktion und Vermarktung der Fleisch- und Milchprodukte zu fördern, kann das Land Südtirol zugunsten der Organisationen der Viehwirtschaft Zuschüsse gewähren, und zwar: