Kundgemacht im Amtsblatt vom 24. November 2009, Nr. 48.
(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 28.Dezember 1999, Nr. 72, ist aufgehoben.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.