In vigore al

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In vigore al: 07/09/2016

a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.

Art. 1 (Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen)

(1) Die Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider, die diesem Dekret beiliegen und wesentlicher Bestandteil desselben sind, sind erlassen.

Art. 2 (Inkrafttreten)

(1) Das Inkrafttreten dieser Prüfungsprogramme ist mit der Sommersession 1999 des Schuljahres 1998/99 festgelegt.

Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

I. Tischler

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Tischler besteht aus zwei Teilen:

1. einer praktischen Prüfung, und diese aus

  • a)  dem Gesellenstück,
  • b)  den Arbeitsproben - Gesellenprüfung;

2. dem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

1) Praktische Prüfung:

a) Das Gesellenstück

Das Gesellenstück muß der Prüfungskandidat im Lehrbetrieb völlig selbständig anfertigen und grundsätzlich drei Tage vor Beginn der praktischen Prüfung in die Berufsschule bringen. Dem Gesellenstück müssen eine vollständige Materialliste, eine Kalkulation bis zum Verkaufspreis und die Werkzeichnung beigelegt werden.

Auswahl des Gesellenstückes:
Das Gesellenstück soll möglichst dem Tätigkeitsbereich entnommen werden, in dem der Lehrling vorwiegend ausgebildet wurde. Somit ist ein Möbelstück, eine Tür oder ein Fenster möglich. Die Gesellenstücke müssen eine spezielle Anfertigung sein und nicht nur einer Standardausführung gleichen. Kreative und individuelle Gestaltung sollen angestrebt werden.

Entwurfs- und Werkzeichnung zum Gesellenstück:
Die Gestaltung des Gesellenstückes erfolgt nach eigenen Entwürfen des Lehrlings in Zusammenarbeit mit dem Lehrmeister und dem Fachlehrer.

Die Entwurfszeichnung kann im Maßstab 1:10 oder 1:20 auf DIN A4 oder DIN A3 gezeichnet werden und muß folgende Details enthalten:

  • 1.  Vorder-, Seitenansicht und Draufsicht;
  • 2.  Holzart, Verbindungen, Beschlägeart und Oberflächenbehandlung sind schriftlich anzugeben, wobei diese nicht bindend für die Werkzeichnung sind;
  • 3.  eine gezielte Benennung des Werkstückes;
  • 4.  Unterschrift des Lehrmeisters und des Kandidaten.

Die Entwurfszeichnung ist spätestens zwei Monate vor der Prüfung beim zuständigen Berufsschullehrer abzugeben und wird von diesem und dem Lehrherrn gegengezeichnet.

Die Werkzeichnung oder Teilschnittzeichnung muß im Maßstab 1:1 auf weißem Zeichenpapier oder auf Transparentpapier (Diamantpapier) mit Bleistift oder Tusche angefertigt werden. Linienführung, Symbole, Zeichensetzung und Bemaßung sind nach DIN 919 zu setzen.

Folgende Details müssen in der Werkzeichnung enthalten sein:

  • -  Vertikalschnitt (Höhenschnitt)
  • -  Horizontalschnitt (Querschnitt)
  • -  Frontalschnitt
  • -  genaue Maß-, Materialangaben und Oberflächenbehandlung
  • -  Vermerk des Lehrmeisters mit Unterschrift und Stempel
  • -  Unterschrift des Prüfungskandidaten

Fehlerhafte und unvollständige Zeichnungen werden von der Prüfungskommission nicht ergänzt.

Werkstoffe: Neben der Verwendung von Vollholz ist der Einsatz von Trägerplatten möglich, wobei durch einen fachgerechten Kantenschutz das Plattenmaterial verdeckt werden muß.

Konstruktion: Alle Verbindungen sind materialgerecht und nach einem gesunden, handwerklichen Empfinden herzustellen. Schubladen bis zur Normalgröße erhalten grundsätzlich Schwalbenschwanzzinken.

Oberflächenbehandlung: Jede Art und Technik der Oberflächenbehandlung dürfen verwendet werden, wobei umweltfreundlichen Mitteln der Vorzug zu geben ist.

Bewertungskriterien für das Gesellenstück:
- Werkzeichnung

- Materialliste und Kalkulation

- Verleimter Korpus bzw. Blendrahmen u.ä.

- Materialauswahl

- Maßgenauigkeit nach Werkzeichnung

- Schubladen, Züge und Paßstücke

- Verbindungen - Richtigkeit und Sauberkeit

- Auswahl und Anbringen der Beschläge

- Oberfläche

- Gesamtbild

Für jedes Kriterium sind maximal 10 Punkte zu vergeben, also insgesamt 100 Punkte. Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischenhoten gegeben werden können.

Umsetzung der Punkte in Noten:

100 Punkte = Note 10

90 Punkte = Note 9

80 Punkte = Note 8

70 Punkte = Note 7

60 Punkte = Note 6

50 Punkte = Note 5

40 Punkte und weniger = Note 4

Die negative Beurteilung des Gesellenstückes bewirkt den Ausschluß vom restlichen Teil der Prüfung.

b) Arbeitsproben - Gesellenprüfung

Dieser Teil der praktischen Prüfung wird unter Aufsicht der Prüfungskommission in 12 Stunden (1 1/2 Tage) abgenommen.

Die Prüfungsaufgabe und der Prüfungsort werden dem Kandidaten bei der Einladung zur Prüfung mitgeteilt. Die Prüfungsarbeit – Arbeitsprobe wird von der Prüfungskommission bestimmt. Alle Kandidaten derselben Prüfungssession, die vor derselben Prüfungskommission antreten haben die gleiche Prüfungsarbeit zu machen.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen, das Material und das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Bewertungskriterien:

  • -  Materialauswahl
  • -  Ordnung und Handhabung der Werkzeuge und der Maschinen
  • -  Maßgenauigkeit nach Zeichnung
  • -  Verleimter Rahmen bzw. Korpus
  • -  Genauigkeit - Schubladen, Züge, Paßstücke
  • -  Verbindungen-Richtigkeit, Sauberkeit
  • -  Auswahl und Anbringen der Beschläge
  • -  Oberfläche
  • -  Gesamtbild
  • -  Zeiteinteilung und rationelle Arbeitsweise

Für jedes Kriterium sind wie beim Gesellenstück maximal 10 Punkte zu vergeben. Die Bewertung erfolgt mit Noten. Sie reichen von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können. Die Umsetzung der Punkte in Noten erfolgt wie beim Gesellenstück.

Weist das Gesellenstück oder das Prüfungsstück grobe, fachliche Fehler auf, erteilt die Prüfungskommission trotz positiver Teilnoten eine negative Endbeurteilung. Sie muß dies dem Prüfling gegenüber begründen.

Ist das Gesellenstück positiv, die Arbeitsprobe aber negativ, wird der Prüfling nicht zum Fachgespräch zugelassen; die positive Note für das Gesellenstück kann aber anerkannt werden.

Die praktische Gesellenprüfung gilt als bestanden, wenn das Gesellenstück und die Arbeitsproben -Gesellenprüfung positiv sind.

Die Endnote der praktischen Gesellenprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung von Gesellenstück und Arbeitsproben - Gesellenprüfung und kann auch mit Kommastellen angegeben werden. 2)

2) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde und Fachzeichnen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

2)

Buchstabe b) wurde geändert durch Art. 1 des D.LH. vom 6. Juni 2005, Nr. 22.

II. Zimmerer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Zimmerer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung/Arbeitsprobe (Richtzeit 8 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Richtzeit ca. 20 - 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung/Arbeitsprobe (Richtzeit 8 Stunden)

Die praktische Prüfung wird unter Aufsicht der Prüfungskommission in der vorgegebenen Zeit von 8 Stunden abgenommen.

Die von den Prüflingen durchzuführende Arbeitsprobe wird von der Prüfungskommission zusammengestellt und sollte Schiftungen verschiedenster Art bei gleicher und ungleicher Neigung enthalten.

Der Umfang der Arbeitsprobe wird so festgelegt, daß ein Kandidat mit durchschnittlichen Fachkenntnissen die Aufgabe in 7 Stunden bewältigen kann.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das nötige Werkzeug sowie die erforderlichen Hölzer laut Holzliste mitzubringen.

Bewertungskriterien:

  • 1.  Richtigkeit und Genauigkeit des Aufrisses oder der Berechung laut Vorlage.
  • 2.  Anreißen der Werkstücke
  • 3.  Ordnung und Handhabung der Werkzeuge
  • 4.  Ausarbeiten der Werkstücke: Verbindungen - Richtigkeit, Sauberkeit
  • 5.  Gesamtbild des Gesellenstückes
  • 6.  Zeitfaktor

Die Prüfungskommission legt bei Erstellung der Prüfungsaufgabe die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien fest.

Die einzelnen Arbeitsschritte werden fortlaufend bewertet; dazu kann die Prüfungskommission auch kurze Arbeitsunterbrechungen anordnen. Die Unterbrechungszeit wird dem Kandidaten auf jedem Fall gutgeschrieben.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

Die praktische Gesellenprüfung gilt als bestanden, wenn die Arbeitsprobe und die Arbeitsweise positiv sind.

Die Endnote der praktischen Gesellenprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der einzelnen Arbeitsschritte und der Endbewertung der Arbeitsprobe und kann auch mit Kommastellen angegeben werden.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 - 30 Minuten pro Kandidat)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus: allen Fächern, insbesondere aber aus Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde und Fachzeichnen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen. Auch Privatisten müssen ihre Lernunterlagen vorlegen.

Die Bewertung erfolgt mit Noten von 4 - 10, wobei auch Kommastellen zulässig sind.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Die Endnote der Gesellenprüfung ergibt sich aus dem Mittel der beiden Teilnoten.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt das Ergebnis der praktischen Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

III. Schlosser und Schmiede

Die Gesellenprüfung für Schlosser und Schmiede besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer max. 16 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung sind die Erstellung einer Zeichnung und die Anfertigung eines Gesellenstücks, welches der Kandidat in der Werkstätte der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission in 12 bis max. 16 Stunden, d. h. 2 Arbeitstagen, fertigstellt.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen, die Zeichnung, das Material, und - wenn notwendig - das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Auswahl des Gesellenstückes:

  • -  Das Gesellenstück soll dem Tätigkeitsbereich entstammen, in dem der Lehrling vorwiegend ausgebildet wurde. Kreative und individuelle Gestaltung sind erwünscht. Das Gesellenstück soll eine berufsspezifische Arbeit sein, bei dessen Herstellung entsprechende Schwierigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen sind. Mindestens fünf typische Arbeitstechniken sollen bei der Herstellung zur Anwendung kommen, andernfalls wird die Kommission weitere Arbeitsproben abverlangen.
  • -  Der Kandidat legt der Prüfungskommission einen Monat vor der Prüfung mindestens eine und höchstens drei Zeichnungen vor; die Prüfungskommission wählt eine davon für die Gesellenprüfung aus. Ggf. können von der Prüfungskommission Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen verlangt werden. In diesem Fall ist die in diesem Sinn geänderte Zeichnung bis spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn neuerlich vorzulegen und von einem Kommissionsmitglied genehmigen zu lassen.
  • -  Wird vom Schüler keine Zeichnung vorgelegt oder ist nach Auffassung der Prüfungskommission trotz verlangter Änderungen keine der Zeichnungen für die Gesellenprüfung geeignet, so wird dem Kandidat am ersten Tag der praktischen Prüfung von der Kommission eine solche zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bekommt der Kandidat jedoch zwei Wochen vor Prüfungsbeginn eine Stückliste des zu fertigenden Werkstücks, um das notwendige Material zu besorgen. Um Kandidaten ohne eigene oder mit ungeeigneter Zeichnung eine solche zur Verfügung stellen zu können, hält jede Prüfungskommission mindestens eine geeignete, auf Landesebene einheitliche Zeichnung bereit. Alle notwendigen Werkzeuge stellt in diesem Fall die Schule.
  • -  Sämtliches Material für die Anfertigung des Gesellenstückes muß jeder Kandidat selbst zur Prüfung mitbringen. Die Wahl der Materialien steht dem Kandidaten frei.

Praktische Ausführung:

  • -  Das Gesellenstück muß so ausgelegt werden, daß es an zwei Prüfungstagen vollständig ausgeführt werden kann.
  • -  In der vorgegebenen Prüfungszeit sind auch eventuelle Arbeitsproben auszuführen, sollte das Gesellenstück zur Herstellung nicht die Anwendung von mindestens fünf Arbeitstechniken erfordern. In diesem Fall stellt die Berufsschule das erforderliche Material zur Verfügung.

Bewertung:

  • -  Bewertet werden:
    • -  Fachzeichnung: max. 10 Punkte
    • -  Gesamtbild-Funktion-Arbeitsicherheit: max. 40 Punkte
    • -  Maßgenauigkeit: max. 10 Punkte
    • -  Arbeitstechniken: max. 40 Punkte
    •   Gesamt: max 100  Punkte
  • -  Alle während der Fertigung angewandten Arbeitstechniken werden mit max. 8 Punkten bewertet, die Summe der fünf Bestbewerteten ergibt die entsprechende Punktezahl (max. 40 Punkte).
  • -  In dem Fall, daß der Kandidat keine oder keine geeignete Zeichnung für die praktische Prüfung vorlegt (siehe oben), bekommt er für die "Fachzeichnung" keine Punkte zugesprochen.
  • -  Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 73 Punkte = Note 7,3):

0 - 40 Punkte ........Note 4

41 - 50 Punkte ......Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte ......Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte ......Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte ......Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte ......Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte.....Note 9,1 - 10

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse -Ordner und Tabellenbuch- mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

IV. Damenschneider

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Damenschneider besteht aus 2 Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer 3 Tage zu je 8 Stunden, zusätzlich 3 Stunden für das Schnittzeichnen),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung(Gesamtdauer 27 Stunden: 3 Tage zu je 8 Std., zusätzlich 3 Stunden für das Schnittzeichnen):

Sie besteht aus zwei Teilen

  • 1.  Schnittzeichnen: Dauer 3 Stunden
    Der Prüfungskandidat soll einen Kleidergrundschnitt mit Ärmel im Maßstab 1 : 3 herstellen. Die Maße werden angegeben, die Berechnungstabelle kann verwendet werden. Zeichengeräte und Papier muß der Prüfungskandidat selbst mitbringen.
  • 2.  Gesellenstück: Dauer: 24 Std. (3 Tage à 8 Stunden)
    Anschließend an das Schnittzeichnen wird das Gesellenstück angefertigt.
    Als Gesellenstück ist vom Prüfungskandidaten anzufertigen:
    • a)  ein Kleid oder Jackenkleid (nicht Rock und Bluse) mit folgenden Teilarbeiten:
    • -  eine anspruchsvolle Kragenverarbeitung (kein Ausschnitt);
    • -  Taillenverarbeitung (kein Hänger);
    • -  geknöpfter Verschluß oder Reißverschluß;
    • -  ganz oder teilweise abgefüttert;
    • -  eingesetzte Ärmel, keine Raglan-, Kimono- oder Fledermausärmel;
    • -  Ärmelabschluß, entweder mit Bündchen, Blende, Aufschlag, Stulpe oder Schlitz;
    • -  das Kleid soll mit Taschen versehen sein (keine aufgesetzten Taschen);
    • -  ausgeschlossen sind Jersey-, Jeansstoffe und Kunstleder.
    • b)  Falls das Gesellenstück (Kleid) nicht die erforderlichen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Mustertuch mit folgenden Teilarbeiten anzufertigen.
    • -  Paspelknopfloch und Schneiderknopfloch (mindestens 2 Stück pro Knopfloch);
    • -  Revers mit Beleg , Kantenband und schneidertechnische Verarbeitung;
    • -  Leistentasche oder Paspoltasche, Halb-Paspoltasche, Frankfurtertasche, Pattentasche;
    • -  Schlingen oder Reißverschluß;
    • -  Saum mit Briefecken-Schlitz;
    • -  Bundverarbeitung nach Wunsch.

Arbeitszeit für die Teilarbeiten höchstens 8 Stunden.

Um einen ungestörten Ablauf des Arbeitsganges zu gewährleisten, müssen sämtliche notwendigen Zubehöre vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden:

  • 1.  Skizze und Beschreibung des Kleides;
  • 2.  Papierschnitt des Gesellenstückes;
  • 3.  Maßzettel mit Längen- und Breitenmaßen;
  • 4.  genügend Stoff für die eventuellen Teilarbeiten und für das selbständige Herausschneiden von Besatzteilen.

Das Kleidungsstück soll vom Lehrmeister zugeschnitten werden, anprobiert und wieder auseinandergenommen soll es zur Prüfung mitgenommen werden.

Alle Verarbeitungstechniken (schlupfen oder kopieren, bekleben) müssen während der Prüfung ausgeführt werden.

Bewertungskriterien:
Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • 1.  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • 2.  modellgerechte Herstellung;
  • 3.  modisches und handwerkliches Können;
  • 4.  fachgemäße Abänderung;
  • 5.  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • 6.  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • 7.  Materialauswahl;
  • 8.  fachgerechtes Bügeln;
  • 9.  Gesamtbild.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Das Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Fachzeichnen, Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde.

Mitzubringen sind der vollständige Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation bis zum Verkaufspreis für das Gesellenstück.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

V. Herrenschneider

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Herrenschneider besteht aus 2 Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung/Gesellenstück (Gesamtdauer:24 Std.=3 Tage à 8 Stunden),
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer: 24 Std. = 3 Tage à 8 Stunden)

Als Gesellenstück ist vom Prüfling anzufertigen:

  • 1.  eine Maßhose und
  • 2.  ein Sakko zur ersten Probe und
  • 3.  Schnittzeichnen einer Maßhose (Papiermodell und Originalgröße).

Zu 1) Die angefertigte Hose soll folgende Arbeiten aufweisen:

  • -  Vorderhosenfutter (mindestens 10 cm unters Knie);
  • -  Seitentaschen mit Doppelpaspol
  • -  eine Gesäßtasche mit Patte und Knopfloch
  • -  Schlitzverarbeitung mit Knöpfen oder Reißverschluß
  • -  Bundeinfütterung mit Fertigband oder nach eigener Wahl, Gürtelschlaufen,
  • -  Bundverlängerung
  • -  Saum oder Aufschlag mit Stoßband

Zu 2) Das zur ersten Probe gearbeitete Sakko soll folgende Arbeiten aufweisen:

  • -  eingearbeitete Brusttasche und zwei Seitentaschen mit Doppelpaspol und Patte
  • -  angefertigte Einlage
  • -  pikierte Fasson und aufgesetzten Unterkragen aus Filz und Leinen
  • -  abgehefteten Saum und Kante
  • -  eingehefteten Probeärmel
  • -  das Probesakko soll abgebügelt werden.

Zu 3) Zeichnen einer Maßhose

  •    -  herausgeschnittenes Papiermodell einer Maßhose

Um einen ungestörten Ablauf der Arbeitsgänge zu gewährleisten, müssen sämtliche notwendigen Zubehöre vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden und zwar:

  • 1.  Maßzettel mit Längen- und Breitenmaßen (Schrittlänge, Bundweite, Saumweite usw.)
  • 2.  Kleinzubehör, Reißverschluß, Nähgarn, Knöpfe, Einlage u.a.
  • 3.  Stoffreste für das selbständige Herausschneiden von Besatzteilen
  • 4.  Schnittpapier und Zeichengeräte

Die Kleidungsstücke sollen zugeschnitten mitgebracht werden, dürfen aber mit keinerlei Vorarbeiten versehen sein.

Bewertungskriterien:
Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • 1.  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • 2.  handwerkliches Können;
  • 3.  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • 4.  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • 5.  Materialauswahl;
  • 6.  fachgerechtes Bügeln;
  • 7.  Gesamtbild.

Die Bewertung erfolgt mit Noten , die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Das Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen.

Eine Vorkalkulation des Prüfungsstückes und die Unterlagen der Abschlußklasse sollen mitgebracht werden.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

VI. Spengler

Die Gesellenprüfung für Spengler besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer max. 24 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Anfertigung eines selbstentworfenen Prüfungsstücks (Galanteriearbeit) nach eigenem Entwurf in max. 16 Stunden und eines zweiten Prüfungsstücks (Bauspenglerarbeit), das von der Kommission gestellt wird, in max. 8 Stunden.

Der Kandidat fertigt die Prüfungsstücke in der Werkstätte der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission an.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen, die Zeichnung, das Material, und - wenn notwendig - das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Galanteriearbeit:
Die Prüfungskommission gibt 3 Monate vor Prüfungsbeginn das Thema der Galanteriearbeit mit Minimal- und Maximalmaßen und die anzuwendenden Arbeitstechniken bekannt (z. B. Blumenvase max. 400 x 200 min. 200 x 70; Arbeitstechniken: Runden, Wulsten, Bodenfalz und Löten).

Der Kandidat legt der Prüfungskommission 6 Wochen vor Prüfungsbeginn mindestens eine und höchstens drei technische Zeichnungen mit den dazugehörigen Abwicklungen vor; die Prüfungskommission wählt eine davon für die Gesellenprüfung aus.

Ggf. können von der Prüfungskommission Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen verlangt werden. In diesem Fall ist die in diesem Sinn geänderte Zeichnung bis spätestens 2 Wochen vor Prüfungsbeginn neuerlich vorzulegen und von einem Kommissionsmitglied genehmigen zu lassen.

Wird vom Schüler keine Zeichnung vorgelegt oder ist nach Auffassung der Prüfungskommission trotz verlangter Änderungen keine der Zeichnungen für die Gesellenprüfung geeignet, so wird dem Kandidat am ersten Tag der praktischen Prüfung von der Kommission eine solche zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bekommt der Kandidat jedoch 10 Tage vor Prüfungsbeginn eine Stückliste des zu fertigenden Werkstücks, um das notwendige Material zu besorgen. Um Kandidaten ohne eigene oder mit ungeeigneter Zeichnung eine solche zur Verfügung stellen zu können, hält die Prüfungskommission mindestens eine geeignete Zeichnung bereit. Alle notwendigen Werkzeuge stellt in diesem Fall die Schule.

Sämtliches Material für die Anfertigung des Gesellenstückes muß jeder Kandidat selbst zur Prüfung mitbringen. Die Wahl der Materialien steht dem Kandidaten frei.

Bauspenglerarbeit:
Dieses Prüfungsstück wird aufgrund von Vorschlägen der Kommissionsmitglieder ausgewählt. Die Auswahl der Stücke erfolgt entsprechend der Arbeitstechniken, in denen der Lehrling vorwiegend ausgebildet wurde. Die Techniken sind dem aktuellen Stand der Technik angepaßt und liegen im Arbeitsbereich der Bauspenglerei.

Bewertung:
..............................................Galanteriearbeit .............Bauspenglerarbeit

Fachzeichnung ........................max.10 Punkte

Gesamtbild - Funktion
Arbeitssicherheit .....................max. 10 Punkte ............max. 15 Punkte

Maßgenauigkeit ........................max. 10 Punkte............ max. 15 Punkte

Arbeitstechniken .......................max. 20 Punkte ...........max. 20 Punkte

  • -  Falls der Kandidat keine oder keine geeignete Zeichnung für die praktische Prüfung vorlegt, bekommt er für die "Fachzeichnung" keine Punkte zugesprochen.
  • -  Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z. B. 73 Punkte = Note 7,3)
  • -  Um den praktischen Prüfungsteil zu bestehen, müssen für für die Galanterie- und die Bauspenglerarbeit jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden.

Bewertungsschlüssel:
0 - 40 Punkte........Note 4

41 - 50 Punkte .....Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte .....Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte .....Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte .....Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte .....Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte ...Note 9,1 -10

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie Fragen zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken -oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner mitzubringen (Ausnahme: Privatisten).

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

VII. Fliesenleger

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Fliesenleger besteht aus 2 Teilen:

a) einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit, 12 Stunden)

b) dem Fachgespräch.

a) Praktische Prüfung

Die praktische Gesellenprüfung besteht in der fachgerechten Verlegung einer Wand im Dünnbett und eines Bodens im Dickbett laut Verlegeplan.

Arbeitskleidung und die gebräuchlichen Handwerkzeuge sind mitzubringen.

Auszuführen sind:
- Bogenkonstruktion mit Einteilung, Berechnung und Verlegung (Parallelfugen)

- Schnittarbeiten laut Verlegeplan

- Estrich im Gefälle mit Abflußaussparung

- Einbau von Eckprofilen oder "Jolly"

- Dauerelastische Fuge (Silikon)

Bewertungskriterien:
- Boden ...................................5 Punkte

- Elastische Fuge ......................4 Punkte

- Schnittarbeiten ......................5 Punkte

- Bogen ..................................6 Punkte

Insgesamt...............................20 Punkte

Die Bewertung erfolgt mit Noten von 4 bis 10

Schlüssel:
8 Punkte............................Note 4

10 Punkte..........................Note 5

12 Punkte..........................Note 6

14 Punkte..........................Note 7

16 Punkte..........................Note 8

18 Punkte..........................Note 9

20 Punkte..........................Note 10

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch beinhaltet die Besprechung der praktischen Prüfungsarbeit und vorwiegend Fragen aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, Bereiche des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Für Privatisten, welche nach einer bestandenen Zulassungsprüfung zur Gesellenprüfung antreten können, werden dieselben Bestimmungen angewandt.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

VIII. Maurer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Maurer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit, 12 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (ca. 30 Minuten pro Kandidat)

a) Praktische Prüfung:

Die praktische Gesellenprüfung ist in mehrere arbeitstechnische Abschnitte aufgegliedert: Mauerwerk - rechtwinklige Mauerecke im Binderverband; Putz - Grund- und Oberputz; Schalung und Armierung

Die in der Anlage angeführten Prüfungsthemen sind dem Tätigkeitsbereich des Maurers entnommen, in dem der Lehrling ausgebildet wird, und entsprechen obgenannten Inhalten. Sie werden alternierend angewandt und können dem gleichen Schwierigkeitsgrad entsprechend erneuert werden.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das geeignete Werkzeug mitzubringen.

Bewertungsschlüssel für das praktische Prüfungsbeispiel der Maurer:
Sichtmauerwerk mit Bogen und Wandschalung

Arbeitszeit 12 Stunden .....................................Richtzeit

  • a)  Mauerwerk ...............................................4,5 Stunden
  • b)  Bogenschalung und Bogenm........................1,5 Stunden
  • c)  Sichtbetonschalung ....................................2,5 Stunden
  • d)  Putz und Eckleiste .....................................1,5 Stunden
  • e)  Armierung biegen und binden ......................2,0 Stunden
  •   insgesamt ....................................................12  Stunden

.....................................................................Bewertungsschlüssel

a) Mauerwerk ................................................12 Punkte

b) Bogenschalung u. Bogenm. ............................4 Punkte

c) Sichtbetonschalung ...................................... 6 Punkte

d) Putz und Eckleiste ........................................ 4 Punkte

e) Armierung ................................................... 4 Punkte

Insgesamt ......................................................30 Punkte

Die Bewertung erfolgt mit Noten von 4 bis 10.
Notenschlüssel:
30 Punkte.................Note 10

27 Punkte ................Note 9

24 Punkte ................Note 8

20 Punkte ................Note 7

15 Punkte ................Note 6

12 Punkte ................Note 5

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen vorwiegend aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen auf dem Bau.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Für Privatisten, welche nach einer bestandenen Zulassungsprüfung zur Gesellenprüfung antreten können, werden diesselben Bestimmungen angewandt.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Anlage:
Gesellenprüfung Maurer (Zeit 12 Stunden)
Mauerwerk:
im Binderverband KM 13;
Duplex 24 x 12 x 12;
vollfugig gemauert - Schichthöhe einhalten;

Putzarbeiten:
24er Mauer Grundputz bis Brüstung ums Eck, Eck abgerundet, Fatsche bis Brüstung;

12er Mauer Grundputz und Edelputz ganze Höhe Fatsche und Kantenschutz ganze Höhe sauberer Abschl.

Fenstersturz:
Bodenschalung mit Gurt- und Querhölzer - nur eine Seitenschalung - außen bis OK.Mauer;

Mauerwerk:
im Binderverband KM 12,5;
Duplex 24 x 11,5 x 12 vollfugig gemauert;
Schichthöhe einhalten;

Segmentbogen:
über Fenster (KS) Sicht Fenster 76,5 - 46,5;
Stich 8 cm; Kämpferpunkt Kp 86,1 cm;

Balkon:
in Sichtbeton Anzug 4%;

Putzarbeiten: Punkt und Putzlehren (Fatschen) ganze Höhe;
K = Kantenschutz ganze Höhe
Grundputz bis Brüstungshöhe

Mauerwerk:
im Binderverband KM 12,5;
Duplex 24 x 11,5 x 12 vollfugig gemauert;
Sichthöhe einhalten

Segmentbogen:
über Fenster (Ks) Sicht Fenster 76,5/45,5;
Kämpferpunkt 98 cm;

Betonmauer:
Sichtbetonschalung außen,
Schalung inner andeuten;
Fenster mit Dreieckleisten außen

Putzarbeiten:
Grundsatz außen 52 cm Höhe;
Kantenschutz an der Außenecke 50 cm Höhe;
Kante links abgerundet

Eingangstreppe mit Podest und Mauerwerk
Durchzuführen sind folgende Arbeiten:

  • a)  Schalung der Treppe, Podest und Sturz
  • b)  Errichten des Mauerwerks
  • c)  Putzprobe
  • d)  Stuzzbewehrung
  •   zu a): An der linken Treppenseite ist eine volle Schalwand zu errichten.
    An der rechten Treppenseite ist eine Wangenschalung zu errichten.
    Treppen- und Podestunterschicht - Vollschalung
    Der Sturz ist außer an den Kopfteilen in allen Teilen zu schalen.
  •   zu b): Stirnmauerwerk mit Fensteraussparung und zwei kurzen Pfeilern 25/25 cm in Ziegelmauerwerk 1,5 NF (Duplex) in hydraulischem Kalkmörtel (eventuell geringer Kalkteigzusatz).
  •   zu c): Die Putzproben bestehen aus den zwei Putzweisen Kellenwurf und Scheibenputz ohne Unterputz. Die Maße sind der Skizze zu entnehmen.
  •   zu d): Korb für den Stuzr nach Bewehrungsplan.

IX. Maler und Lackierer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Maler und Lackierer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Einzelarbeit 16 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch

a) Praktische Prüfung:

Die parktische Gesellenprüfung besteht aus folgenden 3 Arbeitsproben:

1. Wandarbeit
gegeben:

  • a)  Spanplatte 0,92 x 1,30
  • b)  Maßstäbliche Zeichnung
  • c)  2 Farbmuster

verlangt:

  • a)  Dispersionsanstrich auf Preßplatte (wenn nötig)
  • b)  Übertragen der maßstäblichen Zeichnung
  • c)  Ausmalen der Zeichnung, wobei die zwei vorgegebenen Farbmuster einmal in exakter Nachmischung aufscheinen müssen. Dadurch ist gleichzeitig ein Farbakkord vorgegeben, der bei der gesamten Farbgebung berücksichtigt werden muß. Die Farbmuster müssen nach Beendigung der Arbeit in sauberem Zustand neben der nachgemischen Farbe befestigt werden.
  • c)  Wandbeschriftung

Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist an vorgegebener Stelle der Name des Prüfungsteilnehmers an die Wand zu schreiben. (Bei langem Schreibnamen kann auch der Vornahme oder eine Abkürzung gewählt werden).

Schriftpause kann zu Hause (Schule) vorbereitet werden.

Schrifttype: Schmalgrotesk oder Futura

Schrifthöhe: 12-16 cm.

2. Dekorative Maltechnik

gegeben: vorbehandelte Platte 0,70 x 1,00 m

verlangt: Ausführung einer dekorativen Maltechnik. Technik und Farbgebung sind freigestellt. Die Arbeit wird auf Verwendbarkeit, dekorativen Wert und Ausführung beurteilt.

3. Anstrichprobe

Das grundierte Brett muß einseitig (inklusive Kanten) bis zur vollkommenen Glätte gespachtelt und anschließend in beliebigem Farbton mit dem Pinsel lackiert werden.

Ein Vorlackanstrich muß aus Zeitgründen entfallen.

Für die praktische Gesellenprüfung für Maler und Lackierer ist mitzubringen:

  • 1.  Brett (Preßplatte) 0,70 x 1,00 m: Diese Platte ist im Anstrichaufbau so herzurichten, daß darauf bei der Prüfung eine beliebige dekorative Maltechnik, Schrift oder ähnlich ausgeführt werden kann. Der Anstrichaufbau muß also auf die folgende Maltechnik abgestimmt sein. Die Maltechnik wird von der Kommission auf Verwendbarkeit, dekorativen Wert und Ausführung beurteilt.
  • 2.  Preßplatte 0,40 x 0,80 m: Dieses Brett darf nur grundiert werden. Es muß als Prüfungsarbeit in der Schulwerkstätte weiterbearbeitet werden.
  • 3.  Schriftpause: Der eigene Namenszug in Groteskschrift mit einer Versalienhöhe von 12 - 16 cm (in der Schule vorbereitet) muß als Schriftpause mitgebracht werden. Die für eine Wandmalerei und Wandbeschriftung nötigen Kleinwerkzeuge sind mitzubringen. Weitere Werkzeuge und Farbmaterialien stehen in der Schulwerkstatt zur Verfügung. Sollte es ein Prüfungsteilnehmer vorziehen, mit persönlich mitgebrachten Materialien zu arbeiten, so ist dies gestattet.

Bewertungsschlüssel:

  • 1.  Wandarbeit und Schrift......................max. Punkte 40
    Nachmischen .................................................6
    Ausführung - Technik - Genauigkeit................12
    Farbgestaltung .............................................12
    Schrift ........................................................10
  • 2.  Dekorative Maltechnik....................................24
    Dekorativer Wert ...........................................6
    Technik - Ausführung...................................12
    Schwierigkeitsgrad........................................ 6
  • 3.  Anstrichprobe .............................................12
  •   Gesamtpunkte ................................................76  

Notenschlüssel:
76 Punkte: Note 10
68 Punkte: Note 9

60 Punkte: Note 8

52 Punkte: Note 7

44 Punkte: Note 6

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch beinhaltet die Besprechung der praktischen Prüfungsarbeit und vorwiegend Fragen aus den Lehrplanfächern: Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachrechnen, Bereiche des Umweltschutzes, der Unfallverhütung und den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.

Zum Fachgespräch haben die Kandidaten die schriftlichen Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Für Privatisten, welche nach einer bestandenen Zulassungsprüfung zur Gesellenprüfung antreten können, werden dieselben Bestimmungen angewandt.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

ActionActionVerfassungsrechtliche Bestimmungen
ActionAction1) PARISER VERTRAG
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