(1) Die Dienststelle erarbeitet in Absprache mit dem Schulamt für die ladinische Schule ein Gesamtkonzept für die Lehrerfortbildung.
(2) Der Dienststelle obliegt es, zusammen mit den anderen Dienststellen die Bedürfnisse in diesem Bereich festzustellen und in Zusammenarbeit mit den Inspektoren und den Berufsvereinigungen der Lehrer Prioritäten zu setzen.
(3) Sie plant, organisiert und führt, auch in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen im In- und Ausland, allgemeinbildende und berufsbezogene Fortbildung für Lehrer und Schuldirektoren durch, besonders in Bereichen, die von anderen Fortbildungsträgern nicht abgedeckt werden.
(4) Sie plant und organisiert, auch in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die Aus- und Weiterbildung der Referenten, Fachberater und Kursleiter für die Lehrerfortbildung.
(5) Sie berät und unterstützt die Schulen, Institutionen, Ämter und Vereinigungen, die Lehrerfortbildung durchführen oder entsprechende Dienste und Einrichtungen schaffen, und bietet ihnen auf Antrag Hilfe in fachlicher, didaktischer und organisatorischer Hinsicht.
(6) Sie ergreift Initiativen zur systematischen Vervollständigung der Grundausbildung für den Lehrberuf sowie zur Ausbildung von Lehrern für besondere Funktionen. Sie bietet auch anderen Stellen, die diese Ziele verfolgen, ihre Mitarbeit an.
(7) Die Dienststelle nimmt die von den Lehrerkollegien und von den verschiedenen Fortbildungsträgern eingebrachten Vorschläge zur Fortbildung der Lehrer und Schuldirektoren entgegen und begutachtet sie.
(8) Die Dienststelle arbeitet jährlich einen Entwurf des Fortbildungsplanes aus, in den sie neben den von anderen eingereichten Vorschlägen auch die vom Institut selbst geplanten Veranstaltungen mit einbringt. Im genannten Fortbildungsprogramm können auch Fortbildungsvorhaben aufgenommen werden, die im Landesfortbildungsplan der Pädagogischen Institute für die italienische und deutsche Sprachgruppe vorgesehen sind, wenn sie für die Lehrerfortbildung der ladinischen Sprachgruppe von besonderer Bedeutung erscheinen. Sie macht auch Vorschläge zur Durchführung und zur Aufgabenverteilung bei der Verwirklichung der Fortbildungsvorhaben. Dieser Entwurf des Jahresfortbildungsplanes wird dem Schulamtsleiter für die ladinische Schule übermittelt.
(9) Die Dienststelle überprüft die Durchführung der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen und wertet deren Ergebnisse aus, wobei die Zuständigkeiten der Inspektoren, Direktoren und der Lehrerkollegien aufrecht bleiben.