(1) Die einen Kindergarten mit einer Sektion leitenden Kindergärtner/-innen erhalten eine monatliche Aufgabenzulage von 80,00 Euro brutto.
(2) Die Kindergärtner/-innen, die einen Kindergarten mit mehreren Sektionen leiten, erhalten eine monatliche Koordinierungszulage in folgendem Ausmaß:
(3) Wird jemandem die Koordinierung eines zweiten Kindergartens anvertraut, wird die gemäß Absatz 2 zustehende Zulage um 25 Prozent erhöht.
(4) Die von diesem Artikel vorgesehenen Zulagen werden mit Ablauf vom Schuljahr 2005/2006 gewährt und werden allgemein wie die Landesgehälter erhöht. Bei Änderung der Normen über die Befreiung vom Unterricht, werden die Zulagen neu festgelegt.