(1) Für das ab dem Schuljahr 2006-2007 ohne Zweisprachigkeitsnachweis aber mit den von den Berufsbildern vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen (Anhang 1) aufgenommene Personal wird das Gehalt und die Sonderergänzungszulage um acht Prozent gekürzt. Für jene, die im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises der unmittelbar niedrigeren Ebene sind, beträgt die Kürzung fünf Prozent.