Veröffentlicht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 31. August 1999, Nr. 40.
(1) Für das Jahr 1999 wird die Repräsentativität der Gewerkschaften unter Bezugnahme auf die zum 31. Oktober 1998 erteilten Vollmachten zum Einbehalt des Gewerkschaftsbeitrages festgestellt.