(1) Mit vorläufig vollstreckbarem Urteil Nr. 4/2016 hat das Friedensgericht Sterzing die Autonome Provinz Bozen – Landesagentur für Umwelt, zur Erstattung der Verfahrenskosten von insgesamt 2.000,00 Euro zugunsten der Firma Stein an Stein GmbH und Frau Petra Anna Windt verurteilt.
(2) Diese Schuld umfasst 2.000,00 Euro für Prozesskosten, 300,00 Euro für allgemeine Kosten in Höhe von 15 Prozent, 92,00 Euro für den Beitrag für die Vorsorgekasse der Rechtsanwälte in Höhe von 4 Prozent und 526,24 Euro für die MwSt. in Höhe von 22 Prozent und beläuft sich somit auf insgesamt 2.918,24 Euro.
(3) Die Ausgabe von 2.918,24 Euro ist durch das Kapitel U01111.0150 des Aufgabenbereichs 01 vom Programm 11 Titel 1 des Haushaltsvoranschlages des Landes 2016-2018 ausreichend gedeckt.