(1) Artikel 5 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 2. April 2012, Nr. 10, erhält folgende Fassung:
„5. Andere Verkaufsformen für die Produkte laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a) und b) sind das Haustürgeschäft, der Verkauf am Kiosk, in Schulen und Betrieben, auch durch Automaten, der Online-Verkauf im Internet und Ähnliches.“
(2) Nach Artikel 5 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 2. April 2012, Nr. 10, wird folgender Absatz 6 eingefügt:
„6. In Schulen und Betrieben können auch verzehrfertige Speisen und Getränke ver- kauft werden; die hierfür verwendeten Produkte können auch von anderen Direkt-vermarktern stammen, sofern die Bestimmungen laut Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 18. Mai 2001, Nr. 228, in geltender Fassung, beachtet werden. Brot und Backwaren, die gemäß Ministerialdekret vom 18. Juli 2000 als traditionelle Lebensmittel bezeichnet sind, dürfen auch von anderen Südtiroler Betrieben stammen.“