1. Das in das Berufsbild des Brandexperten eingestufte Personal übt folgende Aufgaben aus:
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums im technischen Bereich, in der Wettbewerbsausschreibung anzugeben, sowie Befähigung zur Berufsausübung, sowie Führerschein der Kategorie B und Eignung nach mindestens sechsmonatigen theoretischen und praktischen Ausbildungskurs bei einer Berufsfeuerwehr.
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
4. Ränge
Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge: