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In vigore al: 09/06/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 364
Mindeststandards für die Ausbildung im Rettungswesen, in der Notfallmedizin. Widerruf der Beschlüsse der Landesregierung vom 22. April 2013, Nr. 615, vom 3. Juni 2013, Nr. 832 und vom 22. Juli 2014, Nr. 923

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Ausbildungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte, die im Notarztdienst tätig sind.

Zulassungsbedingungen

• Abschluss in Humanmedizin mit der für Italien geltenden Zulassung zur Berufsausübung;

• Abschluss oder Besuch einer Facharztausbildung für mindestens 1 Jahr (Anästhesie, Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Traumatologie und Notfallmedizin);

• Mindestens 1 Jahr mit klinischer Erfahrung (davon vorzugsweise 4 Monate Anästhesie, die übrige Zeit wird auf einem Fach oder mehrere Fächer Chirurgie, Traumatologie, Pädiatrie, Gynäkologie und Notfallaufnahme aufgeteilt).

Ausbildungsinhalte

Notärztinnen und Notärzte, die im Auftrag des Landesgesundheitsdienstes bei der Landesnotrufzentrale im Dienst sind und vertragsgebundene Ärztinnen und Ärzte, die im Auftrag des Sanitätsbetriebes im Territorium tätig sind, müssen folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten beherrschen:

• Theoretisches und praktisches Wissen über die jeweils zur Verfügung stehenden medizinischen Geräte auf den Notarztbesetzten Mitteln (Beatmungsgerät, Sauerstoffanlage, Defibrillator, Spritzenpumpen, EKG, Absaugpumpe, Blutdruckgerät, Thermometer, Blutzuckermessgerät, Pulsoxymeter).

• Unterstützung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Funktionen bei Erwachsenen und Kindern;

• Kenntnis der Zielkrankenhäuser in Bezug auf die festgestellte Pathologie;

• Kenntnis der gültigen Therapieprotokolle des Dienstes;

• Kenntnis der Vereinbarungen zwischen Landesnotfalldienst und dem Land Südtirol, der Region, dem Gesundheitsministerium;

• Kenntnis der rechtsmedizinischen Rechte und Pflichten;

• Kenntnis der allgemeingültigen Empfehlungen und Behandlungsabläufe häufiger Pathologien;

• Kenntnis über das Vorgehen bei einem Massenanfall von Verletzten MANV;

• Zusammenarbeit mit den Diensten der Notaufnahme;

• Kenntnis über den innerklinischen Verlauf;

• Kenntnis der Triage außerhalb und im Krankenhaus;

• Kenntnis der Basismaßnahmen und der weiterführenden Maßnahmen bei Traumapatienten (Erwachsene und Kinder);

• Kenntnis und Benutzung der Kommunikationstechniken (Funk, Handzeichen am Hubschrauber usw.);

• Kenntnis und Anwendung der Eigenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Praktikumszeit

Dokumentierte Anwesenheit bei mindestens 20 Einsätzen in bodengebundenen notarztbesetzten Mitteln gemeinsam mit einer vom Landesnotfalldienst ernannten ärztlichen Tutorin oder Tutor. Mindestens eine Woche der Praktikumszeit muss in der Landesnotrufzentrale absolviert werden.

Zulassungskriterien zur Prüfung

1. Besitz der Zertifikate für die Durchführung der einfachen und fortgeschrittenen Unterstützung der Vitalfunktionen im Erwachsenen- und Kindesalter (gültige ALS, ATLS und PALS Zertifikate oder gleichgestellte von den internationalen Leitlinien anerkannte gültige Zertifikate);

2. 90% Anwesenheitspflicht bei allen Ausbildungsmodulen;

3. positives Ergebnis der Praktikumszeit.

Abschlussprüfung

Nach vollständig absolvierter theoretischer und praktischer Ausbildung kann die Abschlussprüfung absolviert werden. Im Falle eines negativen Ergebnisses besteht eine Wiederholungsmöglichkeit. Bei zweimaligem ungenügendem Prüfungsergebnis muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Personen, davon die Direktorin oder der Direktor oder eine Delegierte oder ein Delegierter des Landesnotfalldienstes, eine Tutorin oder einen Tutor des Kurses und die Direktorin oder der Direktor des Kurses.

Rezertifizierung und jährliche Weiterbildung

Die im Rettungswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte behalten das Ausbildungsniveau bei, indem sie jährlich spezifische Weiterbildungseinheiten mit einer Mindestdauer von 8 Stunden besuchen.

Die Ausbildungsunterlagen müssen dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb für die entsprechende Validierung und Aktualisierung der Personalakte zur Verfügung gestellt werden.

Zwecks Rezertifizierung der Zusatzausbildung muss dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Eigenerklärung über die 10 jährlich durchgeführten Einsätze, übermittelt werden.

Wartestand

Der Wartestand ist im Rahmen der vorgesehenen Modalitäten für alle Fachkräfte und Freiwilligen des Rettungswesens möglich.

Anerkennung der Fachkompetenzen der Fachkräfte, welche die Tätigkeit vor dem 01.01.2016 ausüben.

Den Ärztinnen und Ärzte, welche bereits vor dem 01.01.2016 im Rettungswesen tätig waren, wird die Eignung der Fachkompetenzen und somit der Nachweis der Ausbildung anerkannt.

Übergangsbestimmungen

Innerhalb 31.12.2016 müssen die Ärztinnen und Ärzte, welche bereits vor dem 01.01.2016 im Rettungswesen tätig waren, die Rezertifizierung des Ausbildungsnachweises durchführen, indem sie dem Aus- und Weiterbildungszentrum für Notfallmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb die Eigenerklärung über die 10 jährlich durchgeführten Einsätze und die Unterlagen über die jährliche ständige Weiterbildung übermitteln.