Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 2. August 2005, Nr. 31.
(1) Für die Vertragsverhandlungen im Jahr 2005 für die Bereiche des Personals der Landesverwaltung, des Personals des Gesundheitswesens und des Schulpersonals wird für das Jahr 2005 sowie für die Jahre 2006 und 2007 eine zusätzliche Ausgabe von jeweils 5 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Landeshaushaltes (HGE 31100) genehmigt.
(2) (3)8)
Ändert den Art. 6 des L.G. vom 10. August 1995, Nr. 16.