(1) Das Komitee bewertet nach Anhören des Berichtes des Direktors den von den Lehrern während der Probezeit geleisteten Dienst. Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn der betroffene Lehrer darum ersucht.
(2) Das Komitee bleibt drei Jahre im Amt. Ihm gehören drei Lehrer als wirkliche Mitglieder und drei Lehrer als Ersatzmitglieder an. Den Vorsitz führt der Direktor.
(3) Die Mitglieder des Komitees werden vom Lehrerkollegium aus seiner Mitte gewählt.