(1) An den Oberschulen ist der Schülerrat eingesetzt. Er setzt sich aus den Schülervertretern zusammen, die in den Klassenrat gewählt sind.
(2) Der Schülerrat kann Untergruppen für die einzelnen Außenstellen oder Außensektionen einsetzen.
(3) Der Schülerrat erarbeitet Vorschläge und Gutachten für die Planung und Organisation des Schulbetriebes, die dem zuständigen Organ der Schule unterbreitet werden.
(4) Der Schülerrat erarbeitet sein eigenes Jahresprogramm und legt es zur Genehmigung dem Schulrat vor.
(5) Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Vertreter der Schule in das Landeskomitee der Schüler. Er arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Schülervertreter in den Schulrat mit. Die Schülervertreter im Schulrat und der Vertreter im Landeskomitee der Schüler gehören für die gesamte Amtsdauer dieser Gremien auch dem Schülerrat an.9)