Kundgemacht im Beiblatt Nr. 2 zum A.Bl. vom 9. September 2008, Nr. 37.
(1) Artikel 16 des Dekretes des Präsidenten des Landesausschusses vom 17. Jänner 1977, Nr. 1, ist aufgehoben.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, dass es befolgt wird.