(1) Die Landesabteilung Wasser und Energie erstellt das Betriebsheft, wobei Inhalt und Ausfüllungsmodalitäten festgelegt werden.
(2) Der Betreiber führt das Betriebsheft, nimmt die monatlichen Eintragungen vor und fasst diese im Jahresbericht zusammen.
(3) Für Betreiber mit weniger als 3.000 Kunden wird ein vereinfachtes Betriebsheft erstellt.