Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 1. Februar 2000, Nr. 5.
(1) Dieses Dekret tritt am 60. Tag nach seiner Kundmachung im Amtsblatt der Region in Kraft.
Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.