(1) Die Grund- und Aufstiegskurse gliedern sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil und werden je nach Wahl des Kandidaten in italienischer oder in deutscher Sprache abgehalten.
(2) Die Grundkurse umfassen:
(3) Die Kurse erstrecken sich über zwei Jahre. 3)
(4) Der Besuch eines Kurses kann nur dann aufgeschoben werden, wenn höhere Gewalt oder andere triftige Gründe vorliegen. Das Gesuch um Aufschub muss, versehen mit der entsprechenden Rechtfertigung, an das Landesamt für Tourismus gerichtet werden.4)
(5) Der gerechtfertigte Aufschub des Kursbesuches kann nur einmal erfolgen, und zwar bis zum nächsten Kurszyklus laut Absatz 2.4)
(6) Im Falle der negativen Bewertung am Ende eines Kurses kann der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin die betreffende Prüfung nur einmal wiederholen, und zwar erst im nächstfolgenden Kurszyklus; auch wenn die Teilnahme an einem Kurs negativ bewertet wurde, ist eine Teilnahme am nächsten Kurs dennoch möglich.4)