Klasse I - der einjährigen Veredlungen muß 10 cm über der Veredlungsstelle, doch mindestens 25 cm über dem Boden, zumindest 11 mm Stammdurchmesser aufweisen.
Jungbäume der Klasse I müssen vollwertiges Pflanzmaterial sein: es muß rundum genügend bewurzelt, frei von Wurzelkropf und von mechanischen, parasitären und witterungsbedingten Beschädigungen sein. Der Stamm muß gerade sein und ausgereifte Augen aufweisen.
Die Bezeichnung "Extra" ist für einjährige Veredlungen der Klasse I zulässig, sofern sie mindestens 13 mm Stammdurchmesser aufweisen - gemessen 10 cm über der Veredlungsstelle, doch mindestens 25 cm über dem Boden - und 4 vorzeitige Triebe mit jeweils mindestens 20 cm Länge besitzen, die sich auf einer Höhe von 40-70 cm über dem Boden befinden.
Klasse II - der einjährigen Veredlungen muß 10 cm über der Veredlungsstelle, doch mindestens 25 cm über dem Boden, mindestens 9 mm Stammdurchmesser aufweisen.
Bei Jungbäumen der Klasse Il sind geringe Beschädigungen und eine leichte Verkrümmung des Stammes zugelassen, aber sie müssen frei von parasitären Schäden und Wurzelkropf sein.
Die Unterlagen müssen bei beiden Qualitätsklassen mindestens 25 cm lang sein und die Veredlungsstelle muß mindestens 10 cm über dem Erdboden liegen.