VI. Funktionsebene
1) Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Behinderung
2) Technischer Sachbearbeiter/technische Sachbearbeiterin
VI. Funktionsebene
Mitarbeiter/in für die Integration von Kindern und Schüler/Schülerinnen mit Behinderung (VI)
Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin für die Integration arbeitet, auch selbständig, und zusammen mit dem Lehr- und Erziehungspersonal, den Hinweisen des individuellen Erziehungsplanes entsprechend an der Eingliederung von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Behinderung in den Kindergärten, Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie den Schulen der Berufsbildung mit.
1. Aufgaben
Der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin für die Integration von Kindern und Schülern/Schülerinnen mit Behinderung
- - hilft mit bei der Erstellung des funktionellen Entwicklungsprofils und des individuellen Erziehungsplanes, und trägt zur Bestimmung von Stärken, der Festlegung von Zielen und methodischen Strategien bei, nimmt mit beratender Funktion an den periodischen Sitzungen der Kollegialorgane und - auf den betreuten Schüler / die betreute Schülerin begrenzt - an den Notenkonferenzen teil
- - arbeitet mit den Lehrpersonen bzw. den Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen unter Berücksichtigung des individuellen Erziehungsplanes bei didaktischen Maßnahmen und in Situationen zusammen, welche eine Unterstützung im praktisch- funktionalen Bereich sowie auf der Beziehungs- und Kommunikationsebene erfordern, um die Teilnahme des Kindes und des Schülers/der Schülerin mit Behinderung an sämtlichen Bildungs- und Erholungsaktivitäten zu gewährleisten
- - fördert die persönliche und soziale Autonomie des Kindes und des Schülers/der Schülerin mit Behinderung und unterstützt ihn/sie in den Anforderungen des täglichen Lebens, deren Bewältigung er/sie aufgrund seiner/ihrer Behinderung nicht gewachsen ist
- - beobachtet, berichtet und dokumentiert relevante Daten zu Verhalten, Eigenständigkeit und zwischenmenschlichen Beziehungen der Kinder und Schüler/Schülerinnen mit Behinderung, um gemeinsam mit den Lehrpersonen und den Fachkräften der Sozialdienste und Sanitätsbetriebe die Bedürfnisse im erzieherischen Bereich festzulegen; gewährleistet den Informationsaustausch mit den Familien, den Lehrpersonen, den betrieblichen Tutoren der Kinder und Schüler/Schülerinnen mit Behinderung
- - schlägt in Absprache mit den Lehrpersonen bzw. Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen und den Fachkräften der Sozialdienste und Sanitätsbetriebe den Ankauf von speziellen Hilfsmitteln und Materialien vor, passt das didaktische Material an die Bedürfnisse des Kindes und des Schülers/der Schülerin an mit dem Ziel, den Studienplan und die Rehabilitationsprogramme zu erfüllen
- - kann das Kind und den Schüler/die Schülerin nach Absprache mit der Führungskraft der Schule und des Kindergartens zu den sanitären Rehabilitationseinrichtungen begleiten; führt in Absprache mit dem entsprechend ausgebildeten Personal und gemäß den Angaben des individuellen Erziehungsplanes mit den Kindern und Schülern/Schülerinnen einzeln oder in Gruppen gezielte Tätigkeiten durch, berichtet dem Klassenrat/pädagogischen Team und den Ansprechpersonen der Sozialdienste und Sanitätsbetriebe über die zu den Rehabilitationsmaßnahmen gemachten Beobachtungen
- - arbeitet nach Anhören der zuständigen sozio-sanitären Fachkraft und der Familie mit den Lehrpersonen bzw. den Kindergärtnern und Kindergärtnerinnen zusammen, um die Kontinuität der im individuellen Erziehungsplan vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, falls dem Kind bzw. dem Schüler/der Schülerin die reguläre Anwesenheit in der Schule bzw. im Kindergarten nicht möglich sein sollte
- - gewährleistet die richtige Arzneimittelverabreichung mit Genehmigung und nach Vorschrift des das Kind und den Schüler/die Schülerin behandelnden Arztes
- - entwickelt und vertieft seine/ihre Kenntnisse und beruflichen Kompetenzen und nimmt das Recht/die Pflicht zur Weiterbildung wahr
2. Zugangsvoraussetzungen
- - Abschlusszeugnis der Mittelschule und Abschluss einer mindestens 2-jährigen weiterführenden Vollzeitausbildung oder Abschluss der Berufsausbildung sowie in beiden Fällen Befähigungsnachweis als Sozialbetreuer/in oder gleichwertiger Nachweis,
- oder
- - Reifezeugnis über eine pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung im Sozialbereich
- und
- - methodisch-didaktische Spezialisierung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden für alle und Fachausbildung im heilpädagogischen Bereich im Ausmaß von mindestens 200 Stunden für die Inhaber von Reifezeugnissen. Bis zum Schuljahr 2009/2010 einschließlich können die Spezialisierung und die Fachausbildung auch berufsbegleitend nach der Aufnahme erworben werden und gelten somit nicht als Voraussetzung für den Zugang zum Berufsbild
3. Zweisprachigkeit/Dreisprachigkeit
Nachweis C für Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2009/10 und Nachweis B ab dem Schuljahr 2012/13
Technischer Sachbearbeiter/technische Sachbearbeiterin (VI)
Der technische Sachbearbeiter/die technische Sachbearbeiterin verrichtet nach den allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten technische und Verwaltungstätigkeiten, die die Studie, die Planung und die Ausführung von Arbeiten betreffen und organisiert die Arbeit der ihm/ihr unterstellten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie
- - bereitet die nötigen Unterlagen für die Auftragsvergabe, für die Arbeiten in Regie sowie für Enteignungsverfahren und für den Ankauf von Liegenschaften vor
- - führt Lokalaugenscheine durch und berät in fachlichen und wirtschaftlichen Belangen
- - führt technische und Verwaltungskontrollen durch
- - erhebt, bearbeitet und wertet Vermessungsdaten und Feldskizzen aus, um jene Karten anzulegen und auf den neuesten Stand zu bringen, die für die Erstellung der Digitalmappen benötigt werden
- - bereitet Schätzungen vor, führt vergleichende und andere Schätzungen durch, erhebt Schätzungsdaten
- - verfasst technische Gutachten
- - hält Fachvorträge, Lehrveranstaltungen, Gruppen und Einzelberatungen
- - setzt technische Geräte ein, testet neue technische Geräte und erklärt den Mitarbeitern ihre Handhabung
- - hilft bei der Vorbereitung von Ausstellungen und der übrigen Öffentlichkeitsarbeit mit
1.2 Verwaltungsaufgaben
Er/sie
- - bearbeitet den Verwaltungs- und den fachlichen Schriftverkehr
- - sammelt periodisch fällige Meldungen, fasst sie zusammen und leitet sie weiter
- - fasst die Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten ab und bereitet die nötigen Unterlagen für die Kollaudierung vor
- - erteilt Unternehmen und Privaten Auskünfte
- - erstellt Statistiken und Graphiken
1.3 Organisatorische Aufgaben
Er/sie
- - arbeitet bei Versammlungen und Arbeitsgruppen mit bzw. leitet sie
- - arbeitet bei statistischen Erhebungen und Zählungen mit
- - organisiert die Ausführung von Arbeiten und löst damit verbundene oder unvorhergesehene Probleme
2. Zugangsvoraussetzungen
Reifezeugnis folgender Oberschulen:
- - Oberschule für Geometer
- - Gewerbeoberschule
- - Oberschule für Landwirtschaft
- - Lehranstalt für Industrie und Handwerk
3. Zweisprachigkeit/Dreisprachigkeit
Nachweis B