Gemäß Artikel 14, Absatz 2 des geltenden GSKV wird die Vergütung für jeden Zugang im Rahmen der programmierten Hausbetreuung (Anhang G und F) wie folgt festgesetzt:
Programmierte Hausbetreuung: € 30,59
Integrierte Hausbetreuung 1. Stufe: € 42,82
Integrierte Hausbetreuung 2. Stufe: € 55,00: